Nein, die darf dich definitiv nicht aus der Berufsschule nehmen. Im BBIG (Berufsbildungsgesetz) ist das auch ganz genau geregelt. Dort steht, dass ein Arbeitgeber seinen Azubi für die Berufsschule freizustellen hat. Ich weiß nicht genau, welche Paragraph es ist, aber es steht unter den Pflichten des Ausbilders.
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Keinr Sorge, da kann sie absolut nichts machen und hat kein Recht “beleidigt“ zu sein.
Natürlich hättest du es machen können, wenn du Zeit gehabt hättest, einfach des guten Willens wegen.
Allerdings kann sie es in deiner FREIZEIT nicht von dir verlangen, schließlich ist es dein freier Tag.
LG
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Ich würde ihm klipp und klar sagen, dass du dich nicht ernst genommen fühlst und dass du das nicht in Ordnung findest.
Drüber reden klappt meist am Besten.