Kündigen trotz beiderseitigem Kündigungsverzicht

Hallo, ich habe am 07.01.2009 meinen Mietvertrag abgeschlossen am 01.04.bin ich eingezogen und am 01.07.2011 zog mein Freund mit ein,damit wir uns Geld sparen können!Da mein Freund und ich nun zusammen in eine größere Wohnung ziehen möchten weil wir in einer 1,5Zimmer Wohnung nicht genügend Platz für uns zwei haben,möchte ich bei meinem VM nun kündigen.Allerdings habe ich eine Mietvertrag wo drin steht: [b]Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht[/b] Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten ab Mietvertragsbeginn auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages.Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 24 Monaten ab Mietvertragsbeginn mit gesetzlicher Frist zulässig.Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

Was heißt das nun??? Denn ich habe auch seit Mietbeginn keine vernünftige Türdichtung,worauf ich nur die Antwort bekommen habe,im Sommer kümmern wir uns drum und die is immer noch nicht ausgewechselt....dann is meine Schlafzimmertür seit ca 2Monaten kaputt wo auch noch kein Handwerker zu uns kam,scheint alles nicht wichtig bei denen zu sein. Kann ich das als Kündigungsgrund nehmen?!?! Und zu wann könnte ich frühstens dort raus....eigentlich hat man ja eine 3monatige Frist...wie ist das hier bei meinem Fall????

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Sorry es hat sich ein Fehler eingeschlichen,ich habe am 07.01.2010 den Vertrag unterschrieben

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