Mal vermutend, dass es um den Vorfall in dem Leipziger Hotel geht, basiert die Fragestellung/ Behauptung auf zwei Annahmen, die derzeit allerdings beide reine Spekulation sind.
Der ermittelnden Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen von verschiedenen Personen wegen unterschiedlicher Delikte vor (eine gegen Herrn O., mehrere gegen den Hotelmitarbeiter). Die Ermittlungen der StA sind aktuell noch im Gange. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen und Bewertungen darüber, wie das jeweilige Verfahren abgeschlossen wird: durch Erhebung der öffentlichen Klage oder durch Einstellung des Verfahrens (Letzteres mit oder ohne Verweis auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Privatklage). Beschlüsse/ Urteile obliegen ggf. den Gerichten – nicht der Staatsanwaltschaft. Die Öffentlichkeit wird seitens einer Staatsanwaltschaft während eines laufenden Verfahrens auch nicht in Kenntnis gesetzt über zwischenzeitliche Ermittlungssachstände, konkrete Inhalte von Gutachten, Bewertungen usw. Insofern ist aktuell nicht bekannt, was genau der ermittelnden Behörde inzwischen vorliegt- und dementsprechend ist auch noch völlig offen, wie das Ergebnis ihrer Bewertungen aussehen und wie das Ermittlungsverfahren letztlich abgeschlossen werden wird. Und erst danach, im Anschluss, kämen eventuell (!) überhaupt erst Verfahren vor Gericht ins Spiel…die dann aber auch wieder erstmal ihre Zeit dauern würden..

Man wird also schlichtweg abwarten müssen - und kann sich in aller Ruhe mit wichtigeren Themen und vor allem Sinnvollerem beschäftigen als mit wilden Spekulationen ;)   

 

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