Kein Vorsatz; Kassenbereich nicht verlassen --- Alarm --- Diebstahl ja oder nein?

Folgender Fall: Frau A geht in einen Supermarkt, vergisst beim Reingehen einen Einkaufswagen/-korb mitzunehmen. Als sie im Laden bereits einige Waren in den Händen hält, holt sie deshalb zwei Einkaufstaschen aus ihrem ansonsten leeren Rucksack, um die Waren leichter zur Kasse transportieren zu können. Zum Schluss holt sie noch eine Flasche Shampoo. Da die Taschen bereits ziemlich voll sind, tut sie diese nicht rein, sondern trägt diese in der Hand zur Kasse (also in einer Hand die eine Tasche; in der anderen Hand die andere Tasche plus die Shampoo-Flasche). Völlig in Gedanken versunken (enormer Stress in Beruf/Uni; deshalb seit Wochen einige gesundheitliche Probleme -> Ängste, Konzentrationsprobleme u.ä.) legt sie an der Kasse nur die Shampoo-Flasche aufs Band und vergisst, dass sie noch Waren in den beiden Taschen hat. Als die Warteschlange immer kleiner wird und sie schließlich bei der Kassiererin steht, kommt eine der Taschen wohl irgendwie zu nah an die Sicherheitsschranken an der Kasse und es schlägt Alarm. Frau A entschuldigt sich vielmals bei der Kassiererin für das Versehen und bittet darum, die Waren in den Taschen bezahlen zu dürfen. Die Shampoo-Flasche war zu dem Zeitpunkt noch nicht gescannt worden; der Kassen-Vorgang war also noch nicht abgeschlossen. Die Kassiererin rief allerdings den Ladendetektiven (der nach 2 Minuten kam), danach wurde die Shampoo-Flasche gescannt und bezahlt. Erst dann hat Frau A den Kassenbereich verlassen, wartete dann neben der Kasse auf den Ladendektetiven. Er glaubte der Erklärung von Frau A nicht, beschuldigte sie des Diebstahls (Chefin war an dem Tag nicht anwesend). Die Woche darauf bat Frau A um ein Gespräch mit der Chefin, was dann auch zustande kam, schilderte ihr das Geschehene. Die Chefin tat dies jedoch als übliche Ausrede von Dieben ab, glaubte Frau A also nicht wirklich und sagte, es werde Anzeige erfolgen. Eine Woche schrieb Frau A noch ein Entschuldigungsschreiben, wo sie noch einige weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Vorfall erwähnte. Die Chefin sagte zwar, sie erkenne Reue bei Frau A (fragt sich jetzt nur welche sie meinte: wegen Diebstahls oder dass es zu dem Vorfall kam; Frau A hatte da nicht weiter nachgehakt), an der Anzeige würde diese aber nichts ändern. Meine Frage: muss Frau tatsächlich damit rechnen, wegen Diebstahls verurteilt zu werden? Schließlich lag keine Absicht zum Diebstahl vor; den Kassenbereich hatte sie ebenfalls noch nicht verlassen; möglicherweise wäre ihr selbst der Fehler noch beim Bezahlvorgang aufgefallen und hätte die Kassiererin darauf aufmerksam gemacht (klar, lässt sich nicht mehr beweisen; aber wäre nicht auszuschließen gewesen). Frau A ist zudem nicht vorbestraft. Wie wird die Staatsanwaltschaft wohl entscheiden? Muss Frau die 50 Euro Fangebühr auch dann zahlen, wenn sie freigesprochen wird? Mit welcher Strafe müsste sie rechnen, für den Fall, dass ihr die Staatsanwaltschaft nicht glauben sollte? Anmerkung: es lag wirklich kein Vorsatz zum Diebstahl vor.

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Zweite Ergänzung: Ärztin und Therapeutin können die angeschlagene Verfassung von Frau A und deren Auswirkungen (u.a. das andauerende in-Gedanken-sein, die Ängste usw.) bestätigen.

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Kein Vorsatz; Kassenbereich nicht verlassen --- Alarm --- Diebstahl ja oder nein?

Folgender Fall: Frau A geht in einen Supermarkt, vergisst beim Reingehen einen Einkaufswagen/-korb mitzunehmen. Als sie im Laden bereits einige Waren in den Händen hält, holt sie deshalb zwei Einkaufstaschen aus ihrem ansonsten leeren Rucksack, um die Waren leichter zur Kasse transportieren zu können. Zum Schluss holt sie noch eine Flasche Shampoo. Da die Taschen bereits ziemlich voll sind, tut sie diese nicht rein, sondern trägt diese in der Hand zur Kasse (also in einer Hand die eine Tasche; in der anderen Hand die andere Tasche plus die Shampoo-Flasche). Völlig in Gedanken versunken (enormer Stress in Beruf/Uni; deshalb seit Wochen einige gesundheitliche Probleme -> Ängste, Konzentrationsprobleme u.ä.) legt sie an der Kasse nur die Shampoo-Flasche aufs Band und vergisst, dass sie noch Waren in den beiden Taschen hat. Als die Warteschlange immer kleiner wird und sie schließlich bei der Kassiererin steht, kommt eine der Taschen wohl irgendwie zu nah an die Sicherheitsschranken an der Kasse und es schlägt Alarm. Frau A entschuldigt sich vielmals bei der Kassiererin für das Versehen und bittet darum, die Waren in den Taschen bezahlen zu dürfen. Die Shampoo-Flasche war zu dem Zeitpunkt noch nicht gescannt worden; der Kassen-Vorgang war also noch nicht abgeschlossen. Die Kassiererin rief allerdings den Ladendetektiven (der nach 2 Minuten kam), danach wurde die Shampoo-Flasche gescannt und bezahlt. Erst dann hat Frau A den Kassenbereich verlassen, wartete dann neben der Kasse auf den Ladendektetiven. Er glaubte der Erklärung von Frau A nicht, beschuldigte sie des Diebstahls (Chefin war an dem Tag nicht anwesend). Die Woche darauf bat Frau A um ein Gespräch mit der Chefin, was dann auch zustande kam, schilderte ihr das Geschehene. Die Chefin tat dies jedoch als übliche Ausrede von Dieben ab, glaubte Frau A also nicht wirklich und sagte, es werde Anzeige erfolgen. Eine Woche schrieb Frau A noch ein Entschuldigungsschreiben, wo sie noch einige weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Vorfall erwähnte. Die Chefin sagte zwar, sie erkenne Reue bei Frau A (fragt sich jetzt nur welche sie meinte: wegen Diebstahls oder dass es zu dem Vorfall kam; Frau A hatte da nicht weiter nachgehakt), an der Anzeige würde diese aber nichts ändern. Meine Frage: muss Frau tatsächlich damit rechnen, wegen Diebstahls verurteilt zu werden? Schließlich lag keine Absicht zum Diebstahl vor; den Kassenbereich hatte sie ebenfalls noch nicht verlassen; möglicherweise wäre ihr selbst der Fehler noch beim Bezahlvorgang aufgefallen und hätte die Kassiererin darauf aufmerksam gemacht (klar, lässt sich nicht mehr beweisen; aber wäre nicht auszuschließen gewesen). Frau A ist zudem nicht vorbestraft. Wie wird die Staatsanwaltschaft wohl entscheiden? Muss Frau die 50 Euro Fangebühr auch dann zahlen, wenn sie freigesprochen wird? Mit welcher Strafe müsste sie rechnen, für den Fall, dass ihr die Staatsanwaltschaft nicht glauben sollte? Anmerkung: es lag wirklich kein Vorsatz zum Diebstahl vor.

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Ergänzung: in den zwei Taschen befanden sich u.a. ein Glätteisen, Rasierer und Bücher. Gesamtwert: ca. 220 EUR

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