Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen funktionsfähigen Laptop über eBay Kleinanzeigen verkauft. Die Übergabe erfolgte vor Ort, ich habe dem Käufer die Funktionsfähigkeit demonstriert, in dem wir das Gerät kurz eingeschalten haben. Nach 2 Tagen hat sich der Käufer nun gemeldet, das Gerät lässt sich nun nicht mehr einschalten.
Bei der Übergabe wurde bereits vom Käufer angekündigt, dass weitere Umbauten (Festplatte...) an dem Gerät vorgenommen werden sollen.
Über Haftung usw. habe ich in der Kleinanzeige leider keine Aussage getroffen.
Muss ich nun den Kaufpreis erstatten?
Viele Grüße und Dank!