Ich mache mir irgendwie noch klein bisschen sorgen , ich kriege wieder Nachrichten von der Rechtsanwaltkanzlei Auer Witte Thiel
ich habe 2 weitere Nachrichten bekommen indem steht bei der 1. :
Sehr geehrter ...,
wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, dass wir die Firma Be Beauty GmbH, Münchener Straße 14, 85540 Haar vertreten.
Unsere Mandantschaft und auch wir haben Sie bereits schon einmal angeschrieben und Sie aufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen. Insgesamt sind von Ihnen nunmehr 214,47 EUR zu bezahlen.
Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens
02.01.13 (eingehend auf unserem Konto)
und Heute am 30.12.12 kam so eine Nachricht ( die 2. ) achtet auf das Datum !!
Sehr geehrter ....,
auf unsere bisherigen Mahnungen haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Obwohl wir Ihnen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, die Forderung erst einen Monat später zu begleichen oder in angemessenen monatlichen Raten abzubezahlen, haben Sie es nicht für nötig befunden, Ihre Schuld bei unserer Mandantschaft zu tilgen. Sie zwingen uns damit, die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden weitere Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderungen deutlich erhöhen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf ihre Forderung nicht verzichtet und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns mit der Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genauso beauftragt, wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrendem Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird. Um die Weiterleitung Ihrer Akte an die Prozessabteilung zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmals Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 50,45 EUR, bis spätestens 12.01.13 auf unser Konto unter Angabe des Aktenzeichen (.....) zu überweisen. Die Weitergabe Ihrer Akte an die Prozessabteilung können Sie nur durch Zahlung bis zum
12.01.13 (Geldeingang auf unser Konto)
Also die meinen das ich am 02.01.13 es überweisen soll , und schreiben mich am 30.12.12 an ? und vordern jetzt am 12.01.13 ? Klärt mir bitte auf ..