Bei einem normalen Erstantrag sollte man spätestens zwei, besser drei Monate vor dem Förderbeginn den Antrag einreichen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, z.B. die sicher zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG. Wichtig: Sollten Unterlagen schwierig zu beschaffen sein, z.B. Elternunterlagen bei getrennten Eltern, so sollte man sich noch frühzeitiger um deren Beschaffung bemühen.

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Zunächst solltest Du Deinen letzten Bescheid prüfen. Bewilligungszeiträume (BWZ) können mit dem März des Jahres enden, z.B. wenn Du den Leistungsnachweis nach §48 BAföG nach einem Fachrichtungswechsel vorlegen musst. Wenn Dein BWZ mit dem März endet, ist alles ok, denn Du erhälst Dein BAföG immer im voraus (und hast somit Deine letzte Zahlung für März schon erhalten). In diesem Fall solltest Du bis spätestens Ende April Deinen neuen Antrag einreichen, um die Zahlung für den Monat April nicht einzubüßen. Sollte Dein BWZ allerdings nicht im März enden, so ist das auch noch kein Grund zu allzu großer Sorge. Das BAföG wird nämlich in den Bundesländern zentral und MASCHINELL ausgezahlt. Ein Fehler bei Deiner Bearbeiterin/Deinem Bearbeiter ist nahezu ausgeschlossen, da dieser die Kontoinformationen nur noch editiert, wenn Du eine Kontoänderung anzeigst. Da der zentrale Zahltag in jedem Monat jedoch geringfügig variiert, kann es sein, dass Du in diesem Monat einfach mal einen oder zwei Tage später als gewohnt Dein Geld auf dem Konto hast. Wenn es am 01.04. noch nicht auf Deinem Konto ist, solltest Du Deine/n Sachbearbeiter/in anrufen. Dort ist nämlich eine Liste der zentralen Zahltage vorhanden und außerdem kann der Bearbeiter aufgrund einer im Amt vorhandenen Zahlliste die tatsächlichen Auszahlungen nachvollziehen und prüfen. Ich denke aber, Du hast Dein Geld schon heute auf dem Konto!

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