Antwort
Noch ein Zusatz zur Frage:
Also die Immobilie wurde über eine Bank klassisch finanziert. Diese ist im Grundbuch eingetragen. Der Kredit lief auf meinen Vater. Er haftete für den Kredit. Der Kredit wurde mit den Mieteinnahmen abbezahlt. 200.000 DM Eigenkapital stecken in der Immobilie mit Wert von einer Million DM! Zum Zeitpunkt der Schenkung waren ca. 30% des Hauses bezahlt. Der Niessbrauch blieb weiterhin bestehen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass im erbrechtlichen Sinne der Wert bei Schenkung (300.000DM) anzusetzten ist. Liege ich hier richtig?