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Langganke

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Langganke
10.06.2013, 17:07
Wert einer Immobilie im Erbrecht

Heute habe ich eine Frage zur Immobilienbewertung. Welche Wert ist wohl erbrechtlich anzusetzen? Der Wert bei Schenkung der Immobilie (vor 10 Jahren geschenkt , Immobilie erst zu 20% bezahlt) oder im Erbfalle (gut 90% bezahlt). Der Markt- Wert der Immobilie hat sich in den gut zehn Jahren bestimmt eher erhöht. Stadtlage wie Bogenhausen/Schwabing Übrigends: Niessbrauch lag auch auf dem Haus. Gilt hier das Prinzip des niedrigeren Wertes?

Für die Antworten danke ich vielmals vorab!!

...zum Beitrag
Antwort
von Langganke
11.06.2013, 10:15

Noch ein Zusatz zur Frage:

Also die Immobilie wurde über eine Bank klassisch finanziert. Diese ist im Grundbuch eingetragen. Der Kredit lief auf meinen Vater. Er haftete für den Kredit. Der Kredit wurde mit den Mieteinnahmen abbezahlt. 200.000 DM Eigenkapital stecken in der Immobilie mit Wert von einer Million DM! Zum Zeitpunkt der Schenkung waren ca. 30% des Hauses bezahlt. Der Niessbrauch blieb weiterhin bestehen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass im erbrechtlichen Sinne der Wert bei Schenkung (300.000DM) anzusetzten ist. Liege ich hier richtig?

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