Hallo, Gerichtsvollzieher brauchen sich nicht vorher anzukündigen und tun dies in der Regel auch nicht. Wenn niemand angetroffen wird, hinterlässt der Gerichtsvollzieher eine Nachricht, wann er wiederkommen wird. Dies wird dann 14 Tage später sein. Dann sollte man jedoch anwesend sein, da man dann nämlich verpflichtet ist, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Auch ist man dazu verpflichtet, wenn man den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung lässt. Freundliche Grüße Günter, OGV i.R.
Hallo, das sollte man am besten mit dem Gerichtsvollzieher klären. Der ist befugt, Dir einen Aufschub zu geben. Er ist sicherlich auch mit einer Anzahlung zufrieden. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist er sogar befugt, Dir 6 Raten einzuräumen. Also keine Scheu. Den GV anrufen und beim persönlichen Gespräch die Angelegenheit klären. Über eine Barzahlung erteilt der GV eine Quittung. Freundliche Grüße Günter Landkammer, Obergerichtsvollzieher i.R.
Hallo, der Gerichtsvollzieher darf alle Gegenstände pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Wenn die Freundin also noch bei den Eltern wohnt, befinden sich die Sachen der Freundin im Gewahrsam der Eltern. Sollte eine Pfändung der Sachen von der Freundin tatsächlich gepfändet werden, hat diese die Möglichkeit, beim Gericht Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung zu erheben. Wenn die Freundin nachweisen kann, dass sie die Sachen gekauft hat, wird das Gericht zu einhundert Prozent die Pfändung aufheben. Soweit wird es aber nach meinen Erfahrungen nicht kommen, wenn bei der Vorsprache des Gerichtsvollziehers diesem eine Kaufrechnung vorgelegt wird, woraus hervor geht, dass die Sachen von der Freundin gekauft wurden. Wie gesagt, das liegt an dem Ermessen des Gerichtsvollziehers. Er darf, muss aber nicht pfänden. Wenn die Freundin ihre Sachen vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers bei den Eltern aus ihrem Zimmer entfernt, ist das nicht strafbar, den der Gerichtsvollzieher hat sich ja nicht bei ihr angekündigt. Freundliche Grüße Günter Landkammer Obergerichtsvollzieher i.R.
Hallo, ein Strafverfahren gibt es nur dann, wenn eine Anzeige wegen Entziehung der Unterhaltspflicht erstattet wird. Die Höhe des Strafmaßes bestimmt dann das Gericht. Ansonsten kann aus dem Urteil vollstreckt werden, wie aus jedem anderen Urteil oder Vollstreckungsbescheid auch. Es wäre von Vorteil, wenn Du Deinem Anwalt evtl. mitteilst, was der Ex an Wertsachen hat( z.B. Briefmarkensammlung, Waffen, Münzen, Sportgeräte usw.), wo er arbeitet, welches Konto er hat, usw. usw. Je mehr Dein Anwalt den Gerichtsvollzieher auf Vollstreckungsmöglichkeiten hinweisen kann, desto mehr besteht die Möglichkeit, dass Du an Geld kommst. Ansonsten heißt es halt abwarten. Freundliche Grüße Günter Landkammer
Hallo, Deinen vor dem Insolvenzverfahren erwirkten Titel kannst Du nach der Restschuldbefreiung nicht mehr vollstrecken. Diese Schuldnen sind dem Schuldner erlassen. Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensphase neue Schulden macht, kann das Insovenzgericht die Insolvenz beenden, da der Schuldner gegen die Auflagen verstoßen hat. Ein Titel, der während der Wohlverhaltensphase erwirkt wurde, kann demnach zu jeder Zeit vollstreckt werden. Freundliche Grüße und auch frohe Ostern. Günter Landkammer, Obergerichtsvollzieher i.R.
Hallo, Zeit kann man insofern schinden, indem man dem Gerichtsvollzieher bereits im Vorfeld mitteilt, dass man mit einer Zwangsvollstreckung nicht einverstanden ist. Die Folge davon ist, dass Du zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen werden kannst. Auch kann der Gläubiger vom Vollstreckungsgericht eine sogenannte richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken, womit man zwangsweise in Deine Wohnung eindringen kann. Aber bei einem solch geringen Betrag lohnt es sich doch eher, dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vorzuschlagen. Dem Gerichtsvollzieher sind erlaubt, 6 monatliche Raten anzunehmen. Ich würde den Gerichtsvollzieher anrufen und ihn um diese Ratenzahlung bitten. Dabei vielleicht schon einmal erwähnen, dass man einer Zwangsvollstreckung widerspricht. Ich (ebenfalls Gerichtsvollzieher) würde jedem Schuldner diese Ratenzahlung genehmigen. Jedenfalls den Gerichtsvollzieher freundlich um die Ratenzahlung bitten. Wahrscheinlich kommt er dann gar nicht. Freundliche Grüße Günter Landkammer
Hallo, bei den pfändbaren Sachen kommt es darauf an, ob sie während der Ehe oder davor von seiner Frau angeschafft wurden. Alles was während der Ehe angeschafft wurde, ist pfändbar, auch wenn die Rechnung auf die Frau steht. Deinen Vater verpflichten, einen Kredit aufzunehmen, kann man nicht. Aber wenn er Besitzer von Immobilien ist, kann die Zwangsversteigerung eingeleitet werden. Das ist sinnvoll, wenn der Unterhalt schon ziemlich angewachsen ist. Das muss aber Deine Rechtsanwältin in die Wege leiten. Freundliche Grüße Günter Landkammer
Hallo, Eine Pferdestärke ist die Kraft, einen Zentner innerhalb einer Sekunde einen Meter hoch zu heben.