Ich habe gerade folgendes gelesen:
Wenn man seinen Bedarf aus Alg1 vollständig decken kann und kein ergänzendes Alg2 erhält, ist vermittlerisch ausschließlich die AGENTUR zuständig.
D.h. die ARGE, mit der man dann nichts zu tun hast, darf keinerlei Forderungen oder Maßnahmen an einen herantragen.
Erhält man auch nur 1 EUR Alg2 (alleine oder in BG), weil man durch Alg1 den Bedarf nicht voll decken kann, ist die ARGE vermittlerisch zuständig.
Und nur in diesem Fall können einem Maßnahmen vorgeschrieben werden.