So ein Quatsch! Nein, kann sie bei Erstattung natürlich nicht. Warum auch?

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Wegen einem versäumten Termin werden die euch nicht das Geld streichen, ich würde in jedem Fall anrufen und mir einen neuen Termin geben lassen und mich dann bei diesem Termin direkt bei der Sachbearbeiterin entschuldigen.

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Wie hättet Ihr in folgender Situation reagiert (siehe Beschreibung)?

Hallo GF - Team!

Ich arbeite als Essenslieferant und hatte gestern ein Erlebnis der besonderen Art, welches mich sprachlos gemacht hat. Nun würde ich gerne wissen, wie der Großteil der Mitmenschen reagiert hätte, denn ich weiß jetzt nicht mehr, was richtig und was falsch ist.

Also: Ich klingelte beim Kunden unten an der Haustür. Da er nicht gleich öffnete, klingelte ich nach einiger Zeit nochmals und teilte am Sprechgerät mit, wer ich bin. Oben angekommen, fragte ich den Kunden nach der Begrüßung, ob er denn überhaupt bestellt habe, weil ich den Eindruck hatte, dass er mich etwas fragend ansah. Es kommt in seltenen Fällen aufgrund eines Systemfehlers (Bestellungen gehen oftmals über externe Dienstleister, oder man klickt aus Versehen auf den Bestellbutton am Handy) vor, dass der Kunde gar nicht bestellt hat.

Die patzige Reaktion: "Wos willst Du etza von mir?". Ich reichte ihm das Essen, er entriss es mir und versuchte dann, die Wohnungstüre zuzuwerfen. Ich war total sprachlos und baff, so dass ich meinen Fuß in den Schlitz der Türe stellte. Er meinte dann, dass es Hausfriedensbruch wäre, woraufhin ich entgegnete, dass die Nichtbezahlung einer Dienstleistung Zechprellerei wäre, und ob wir die Polizei brauchen würden. Er warf mir dann einen Geldschein hin und meinte: "Schau, dass Du Dich schleichst, Du Spst".

Die ganze Aktion war für mich absolut surreal, weil ich ihn in keiner Weise beleidigt oder dumm angemacht habe. Für mich sieht es so aus, dass ich mich erniedrigt habe, ihm Essen vor die Türe zu liefern, und mir als Dank dafür eine Beleidigung anhören durfte, sowie um "mein" Geld kämpfen musste. Erwähnung sollte finden, dass es an diesem Abend sehr heiß war (er wohnte auch noch in einer Dachwohnung) und ich deutlich Alkohol bei ihm roch. Ich habe alles exakt so geschrieben, wie es war, hier muss ich nicht lügen, denn das ist kein Gericht.

Ich habe mit meinen Eltern darüber gesprochen. Beide meinten unabhängig voneinander, dass es

  1. Falsch war, den Fuß in die Türe zu stellen (Hausfriedensbruch wiegt schwerer als Unterschlagung)
  2. Das Problem des Inhabers sei, nicht gezahlte Summen einzufordern
  3. Nicht gegen mich persönlich ging

Wie sehr Ihr das? Wie hättet ihr reagiert? Derlei Situationen machen mich völlig ratlos, als wäre ich in einem fremden Land, in dem ich die Sprache nicht verstehe.

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Hi,

also grundsätzlich denke ich, dass es erstmal ne "normale" Reaktion ist, dass du den Fuß in die Tür gestellt hast, wenn es auch nachträglich betrachtet falsch war.

Klar, du wolltest, dass er das gelieferte Essen bezahlt, was ja auch nur richtig ist, aber du hättest durch die Reaktion auch ernsthaft gefährdet werden können.

Die Hitze steigt vielen Menschen zu Kopf, dazu noch Alkohol, das hätte auch böse für dich ausgehen können.

Einen Fuß in ne Tür zu stellen ist aber meiner Meinung nach kein Hausfriedensbruch, aber in deinem eigenen Interesse rate ich dir trotzdem für die Zukunft, dass du dich nicht unnötig in Gefahr bringst.

Richtig ist auch, dass dein Chef sich in so einem Fall darum kümmern muss, dass er an sein Geld kommt, aber dazu muss halt auch zweifelsfrei bewiesen sein, dass das Essen wirklich bestellt wurde und dass du es auch geliefert hast.

Solltest du nochmal in so eine Situation kommen, Versuch keinen Konflikt zu provozieren, geh nach draußen und informiere deinen Arbeitgeber, aber vor allem: Ruf die Polizei. Dann werden die Beamten dich nochmal zur Wohnung begleiten und du kannst dich bezahlen lassen ohne dich zu gefährden.

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Du könntest einfach mal in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen wieviel du bezahlen musst. Das Einkommen deiner Frau interessiert in dem Fall nicht, da du den Unterhalt für dein Kind bezahlst. Dir wird auf jeden Fall noch die Hälfte des Kindergeldes gutgeschrieben, aber es gibt auch Tabellen wo das bereits abgezogen ist. Hast du das denn schon mal gemacht?

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Ich hoffe das hier liest noch jemand von euch... Mein Kind (8) hat nach einem unverschuldeten Unfall derzeit auch einen Fixateur extern wegen einem Oberschenkelbruch. Ich möchte gerne wissen, wie lange es nach der Entfernung dauert bis die Pinstellen wieder zu sind, sodass man beispielsweise schwimmen gehen kann o.ä.?

LG

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