Antwort
Doch, man muss nachweisen (möglichst glaubhaft), dass man es zurückgesandt hat, dann kriegt man es zurück.
Doch, man muss nachweisen (möglichst glaubhaft), dass man es zurückgesandt hat, dann kriegt man es zurück.
Nachtrag: Ich möchte NICHT, dass mein Verwandter erfährt, dass ich nachgefragt habe. Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken.