Da du Eigentümer des Fernsehers bist, kannst du diesen natürlich auch von einem Ex einfordern. Ich würde zunächst einmal mit ihm reden und wenn das nicht hilft, dann kannst du auch klagen.

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Bei einer vollen erwerbsminderung wird davon ausgegangen, dass man nicht mehr als 3 Std täglich arbeiten kann bzw die arbeit in einer behindertenwerkstatt ist auch nicht der normale arbeitsmarkt und deswegen die volle erwerbsminderung. Diese erwerbsminderung wird meist durch die rentenkasse festgestellt bei einem amtsarzt oder ähnliches. ich würde erstmal klären, woher diese bescheinigung stammt.

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