Antwort
Der Euroäische Gerichtshof hat bereits 2008 entschieden, dass der Verbraucher die Versandkosten NICHT zu zahlen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (also die Ware komplett zurückschickt).
2010 wurde dieses vom BGH bestätigt.
Rückporto muss man tragen. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der Warenwert unter 40 € liegt.