Die Frage ist leider zu allgemein definiert. Um Welches Objekt handelt es sich genau? Im Regelfall geht es weniger um die dauer des Aufenthalts, sondern um die Absicht dort zu wohnen!
Beispiel: Eine Gruppe von Kindern übernachtet in den Sommerferien in einem Strebergarten für die dauer von 3 Tagen. Da es vorher klar definiert war damit dies keine dauerhafte Absicht birgt spielt die dauer keine Rolle!
Jemand kündigt seine Wohnung um dauerhaft in einem Strebergarten zu wohnen. Hier könnte man bereits vor der ersten Übernachtung von einem dauerhaften Wohnen sprechen, da diese Person die Absicht hat hier "dauerhaft zu wohnen"!