Hallo.
Du musst nichts zurückgeben.
Im BGB unter §480 steht: "Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung".
Solltest du ihm keine Garantie für den Fernseher gegeben haben, kann er dir den Fernseher auch nicht mehr zurückgeben.
Nach dem Verladen des Fernsehers in sein Auto und der Übergabe des Handy´s, habt ihr mit dem Tausch abgeschlossen. Wenn bis dahin nichts offenen geklärt wurde (Garantie, Rücknahme, etc.), dann musst Du auch nicht haften.
Habt ihr das Gerät vorher nicht ausprobiert?
Grüße.