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LaFragola

22.09.2009
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LaFragola
22.09.2009, 13:10
Kontopfändung wenn der Gläubiger nur eine Vollmacht besitzt/unterschriftsberechtig ist

Mein Partner (wird sind nicht verheiratet) hat einiges an Schulden. Wir erhalten beide Sozialleistungen (er Alg II, ich Sozialgeld wegen Erwerbsunfähigkeit) von der Arge, da wir einen Bedarfsgemeinschaft bilden auch in einem Betrag. Der Bescheid der Arge läuft auf seinen Namen, da er aber kein Konto besitzt läuft das Geld auf mein Konto.

Ich bin alleinige Kontoinhaberin, er hat aber eine Vollmacht bzw. ist unterschriftsberechtigt für mein Konto.

Jetzt hat ein Inkassounternehmen angekündigt mein Konto zu pfänden, da er ja berechtigt ist.

Ist das möglich?

...zum Beitrag
Antwort
von LaFragola
22.09.2009, 13:11

...ähm ich meinte natürlich der Schuldner hat nur eine Vollmacht, der Gläubiger möchte pfänden.

...zur Antwort
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