Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.

 

Die Männer tragen die Verantwortung gegenüber den Frauen, d.h. der Mann ist verantwortlich dafür, daß die Frau und somit auch die Familie gut versorgt ist, während die Frau dieser Pflicht nicht unterliegt. Die Begründung liegt einerseits darin, daß Männer und Frauen jeweils unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, die sich gegenseitig ergänzen und daß der Mann sein Geld für die Frau benutzt. Sollte jedoch der Mann nicht in der Lage sei, die Frau zu versorgen, bzw. ist die Frau die Hauptversorgerin, so ist die Vorraussetzung für diesen Vers nicht mehr vorhanden, so daß der Mann auh nicht mehr die Verantwortung für die Frau trägt, sondern umgekehrt. Sind beide an der Versorgung beteiligt, so haben sie die gleichen Rechte und Pflichten. Anhand des Verses ist jedoch ersichtlich, daß der Idealzustand darin gesehen wird, daß der Mann die Frau versorgt.

 

Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren.

Dies ist nicht so zu verstehen, daß der Mann (oder im umgekehrten Falle die Frau) einfach irgendwelchen Dinge befehlen darf. Dieser Vers macht nicht einmal eine Angabe darüber, wem man gegenüber gehorsam sein soll. Daraus ist zu schließen, daß Gehorsam gegenüber Gott gemeint ist, man also seinen ehelichen Pflichten nachkommen. Diese werden im Koran erläutert. Natürlich kann man sich auch auf verschiedene Dinge innerhalb der Partnerschaft einigen.

Bezüglich der Geheimnisse ist zu sagen, daß es natürlich die Pflicht der Ehepartner ist, das Privatleben nicht nach außen zu kehren, sondern für sich zu behalten.

 

Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.

Hier ist zunächst zu klären, was mit Widerspenstigkeit gemeint ist. Der arabische Begriff lautet nuschuz und bedeutet Auflehnung. Dies umfaßt absichtlich böswilliges Verhalten im Sinne von seelicher Grausamkeit und mangelnder Loyalität. Auf den Mann angewandt umfaßt es auch körperliche Mißhandlung. Man verletzt also seine ehelichen Pflichten und versucht sich über den anderen zu erheben. In einem solchen Falle soll der Mann die Frau zunächst ermahnen und das Gespräch suchen. Zusätzlich – sollte ein Gespräch nichts bringen – soll man sich im Bett von der Frau fernhalten bzw. den Kontakt auf die reine Notwendigkeit beschränken. Wenn auch dies nichts bringt, dann soll die Frau geschlagen werden. An dieser Stelle muß man erklärend hinzufügen, daß das Ziel das Einlenken der Frau ist und nicht, sie zu bestrafen. Dies geht aus dem folgenden Vers hervor (4:35) „Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig.“ Hier ist das soziale Umfeld des Paares angesprochen, das, wenn es eine Trennung befürchtet eingreifen soll. Durch jede, der angeführten Stufen (Ermahnung, Meiden, Schlagen) kann ein solcher Bruch entstehen; es ist somit immer abzuwägen, inwieweit man diese Stufen umsetzen will, ohne die Ehe zu ruinieren. Es ist eindeutig, daß Schlagen in vielen Fällen erst Recht die Ehe beendet, weswegen man die ersten beiden Stufen sehr lange nutzen sollte um eine Änderung hervorzubringen. Sollte dies alles nichts bringen, erst dann kann ein Schlagen der Ehefrau in Betracht gezogen werden. Sollte es wirklich soweit kommen, dann muß der Mann sich aber im Klaren sein, daß eine Mißhandlung der Frau verboten ist, wie aus 4:128 ersichtlich „Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung (nuschuz) oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut. Die Menschen sind auf Habsucht eingestellt. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allah eures Tuns kundig.“ Es ist also abzuleiten, daß das genannte Schlagen entweder symbolischer Natur sein muß, oder aber ein leichter Klaps ist, der keine Schmerzen verursacht, wohl aber am Stolz der Frau kratzen kann. Dies unter der Prämisse, dass man sich überhaupt entscheiden will, besagten Begriff mit „schlagen“ zu übersetzen. Eine Besprechung einer Alternativübersetzung findet man hier: http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/eglischeartikel/529-wifebeating.html

Ergänzend sei hinzugefügt, daß die Ahadith in diesem Falle zu dem selben Ergebnis kommen:

„Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre es eine Sklavin, und dann am Abend zu ihr zu gehen?“(Buhari und Muslim)

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„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende weil Gott es hütet. (Ihr Männer) und wenn ihr um Frauen fürchtet, die sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und (wenn dies nichts nutzt) dann bestraft sie durch Schläge! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß." (4: 34)

In diesem Vers geht es um wichtige Fragen hinsichtlich der Beziehung zwischen Mann und Frau.

Wie viele andere Abschnitte des Korans ist auch dieser Vers von den Menschen schon oft falsch ausgelegt und ausgenutzt worden: Zum einen gibt es gläubige Muslime, die aber derartige Koranverse nicht richtig auslegen und umsetzen, zum anderen gibt es Menschen, die dem Islam feindlich gegenüberstehen und derartige Koranverse dann nutzen um diese Religion negativ darzustellen.

Manche Männer nutzen diesen Koranvers, um sich als Herrscher über die Frau zu verhalten, die ihrem Ehemann ohne Widerworte gehorchen soll. Er legt diesen Vers für sich so aus, als ob seine Anweisung mit der Anweisung Gottes gleich ist und wenn die Ehefrau seine Anweisung nicht befolgt, er die härteste Strafe anwenden darf.

Ein derartiges Vorgehen hat Öl ins Feuer der Islamgegner gegossen und sie nutzten dies als Vorwand, um den Islam und den Koran in Frage zu stellen. Sie haben diesen Vers als frauenfeindlich bezeichnet und nicht die genaue Bedeutung des Verses beachtet.

Für eine nähere Erklärung teilen wir den Vers 34 der Sure An Nissa inhaltlich in zwei Abschnitte auf.

Im ersten Abschnitt werden die Männer als Verwalter der Angelegenheiten der Frauen vorgestellt. Dazu möchten wir wie folgt erklären:

Ehe und Familie werden heute in der Soziologie als erster Baustein der Gesellschaft verstanden und als besonders wichtig betrachtet. Eine Familie entsteht durch das Ehebündnis zwischen Mann und Frau und wächst durch Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen. Diese kleine Gesellschaft braucht jemanden, der sie verwaltet und sie versorgt, sonst lässt sich nichts richtig regeln und es gibt Durcheinander.

Es ist also notwendig, dass jemand die Verwaltung übernimmt und die Familie lenkt. Auf der Hand liegt, dass die Kinder diese Aufgabe nicht übernehmen können.

Der Koran wählt aus zwei Gründen den Mann zum Verwalter der Familie:

Erstens: Männer sind körperlich stärker als Frauen, sie haben daher mehr Kräfte, um für den Unterhalt zu sorgen und sich mit den Unbilden des Lebens auseinander zu setzen. Der Mann hat im Islam außerdem die Pflicht für Nahrung, Wohnung, Kleidung und die anderen Lebenskosten für Ehefrau und Kinder aufzukommen, während die Frau aus der Sicht des Islam keinerlei Verantwortung hinsichtlich der Deckung der Lebenskosten übernehmen muss. Auch dann nicht, wenn sie selber ein Einkommen hat.

Der Mann hat also eine verantwortungsvolle Aufgabe, weil er für das Wohl der Familie sorgen muss, daher hat der Islam ihm auch die Befugnis gegeben über die Angelegenheiten der Familie zu bestimmen. Dies ist sogar seine Aufgabe. Aber der Islam hat ihn deshalb nicht berechtigt, Ungerechtes zu fordern und sich wie ein Tyrann aufzuführen. Seine Verantwortung betrifft die Verwaltung der Familienangelegenheiten. Er darf die Frau nicht unterdrücken und für seine Angelegenheiten einspannen. Wenn der Mann nicht den Lebensunterhalt der Frau zahlt und ihr und den Kindern das Leben schwer macht, kann die Frau auf gesetzlichem Wege seine Verpflichtungen einklagen.

Folgendes muss also beachtet werden: Der Mann verwaltet die Familie, das bedeutet aber nicht, dass er über der Frau steht. Der Islam betrachtet denjenigen Menschen - ob Mann oder Frau - höher stehend, dessen Glaube und Gottesfurcht größer sind.

Im zweiten Abschnitt des Verses 34 wird auf zwei Gruppen von Frauen hingewiesen. Frauen, die sich durch die Ehe verpflichtet fühlen, und auch in Abwesenheit ihres Mannes Dinge, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind wahren und seine Rechte schützen, diese Frauen werden in dieser Koranstelle gelobt.

Aber wenn Frauen sich in rechtmäßigen ehelichen Angelegenheiten ihrem Mann widersetzen, da sagt der Koran: Mahnt die Frauen, deren Auflehnung ihr befürchtet. Wenn sie nicht auf euren guten Rat hören, dann zieht euch eine gewisse Zeit von ihnen zurück und beachtet sie nicht und zeigt ihnen auf diese Weise, dass ihr nicht mit ihrem Tun einverstanden seid.

Wenn aber eine Frau ihre Ehepflicht weiter verletzt, dann darf der Mann sie sogar körperlich - mit Schlägen - strafen. Sicher ist hier nicht gemeint, dass der Mann hier brutalst vorgehen darf, denn dadurch würde er sich ja auch der Bestrafung aussetzen.

Das der Koran an dieser Stelle das Schlagen der Frauen sozusagen legalisiert muss natürlich auch im Rahmen der gegebenen Umstände der damaligen Zeit gesehen werden. Sicher ist es, im Vergleich mit den damals üblichen Vorgehensweisen unter den Menschen eine Verbesserung und wird als sozusagen letzte Maßnahme gesehen.

Es gibt also drei Stufen des Vorgehens, wenn eine Frau unrechtmäßig ihrer Pflicht als Ehefrau nicht nachkommt.

Natürlich darf auch der Mann seine Pflichten als Versorger der Familie nicht verletzten, denn auch für ihn gibt es Bestrafung. Wenn der Ehemann für die Nafaqih, d.h. den Lebensunterhalt nicht aufkommt und seinen gesetzmäßigen Pflichten nicht nachkommt, so ist dies ein Gesetzesbruch und kann rechtmäßig verfolgt werden.

Wir entnehmen Vers 34 der Sure 4:

Erstens: In einer Gemeinschaft, selbst wenn es nur zwei Personen sind, muss einer die Verantwortung übernehmen.

Zweitens: Es ist kein Zeichen der Schwäche, wenn eine Frau den rechtmäßigen Forderungen ihres Mannes nachkommt, sondern einZeichen dafür, dass sie die Ehe schätzt und um deren Erhalt bemüht ist.

Drittens: Rechtschaffenes Handeln ist für einen Muslim nicht nur das tägliche Gebet und das Fasten. Auch die Wahrung der Rechte des Ehepartners und die Erfüllung der ehelichen Aufgaben gehört dazu.

Viertens: Wenn eine Frau sich in der Ehe nicht den rechtmäßigen Wünschen ihres Ehemannes fügt, so darf sie dieser nicht seiner Rache aussetzen oder sie schikanieren. Ihm stehen drei Vorgehensweisen zur Verfügung, die er nacheinander nutzen darf, um wieder gute eheliche Beziehungen herzustellen.

Fünftens: Die Männer müssen wissen: Gott hat ihnen Pflichten in Ehe und Familie anvertraut und Er ist jederzeit Zeuge ihres Verhaltens. Für jedes schlechte Verhalten gegenüber Ehefrau und Kindern muss er auch am Jüngsten Tage Rede und Antwort stehen

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