Ich habe das Problem gefixed, ich weiß leider nicht woran es lag, allerdings habe ich meine Domain zrückgesetzt und ein Backup auf den Server geladen
Laut der Email des Bundesministeriums Deutschland ist es erlaubt eine normale Taschenlampe (Die nicht dafür gedacht ist an eine Waffe etc. montiert zu werden, sondern z.b. zum Zelten) an eine 0,5 Joule Waffe zu montieren allerdings darf die Halterung nicht dafür bestimmt sein eine Taschenlampe zu halten (Sondern ein Zielfernrohr etc.).
Kurz:
Man darf eine normale Taschenlampe, welche zum Zelten o.ä. gedacht ist, an eine Montage für Zielfernrohre o.ä. befestigen. Dies gilt aber nur für Softairwaffen unter 0,5 Joule!
Für alle die es Interessiert hier die Email:
Sehr geehrter Herr Thomas,
mit Ihrer Nachricht vom 08. Juni 2017 bitten Sie um Informationen zu den waffenrechtlichen Vorgaben bezüglich der Ausstattung von sog. „Softair-Waffen“ mit Beleuchtungsmitteln.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
"Softair-Waffen – im englischsprachigen Raum auch Airsoft-Waffen – sind zum Spiel bestimmte Druckluftwaffen, die mittels Feder- oder Gasdruck kleine, meist farbige Plastikkugeln im Kaliber 6 mm verschießen. Oft sind es Nachbauten von Feuerwaffen. Sie sind Schusswaffen im Sinne des Waffenrechts. Ausgenommen vom Waffengesetz sind nur solche Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, wenn die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen sind erlaubnisfrei.
Sofern die Waffen eine Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, dürfen sie erst ab 18 Jahren erlaubnisfrei erworben und besessen werden – vorausgesetzt, sie haben eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mit dem Kennzeichen „F im Fünfeck“.
Weil Softair-Waffen echten Feuerwaffen originalgetreu nachgebildet sind und damit eine hohe Verwechslungsgefahr besteht, unterliegen die meisten Softair-Waffen seit dem 1. April 2008 – unabhängig von ihrer Geschossenergie – als sog. Anscheinswaffen dem Führensverbot des § 42a WaffG. Das bedeutet, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte nicht geführt werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Schießen mit Softair-Waffen außerhalb von Schießstätten und des befriedeten Besitztums ohne gleichzeitiges Führen nicht möglich ist; das Führen ist jedoch grundsätzlich verboten. Ihr Transport, beispielsweise von der eigenen Wohnung zum eigens dafür vorgesehenen Softair-Spielfeld, ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt (z. B. mit einem Schloss verriegelte Tasche). Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt.
Werden an eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die für diese Waffe bestimmt sind, so fallen diese ebenfalls nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes.
Achtung:
Werden jedoch an eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) oder nach Nummer 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, und diese für Schusswaffen bestimmt sind, so sind diese verboten! Wer einen derartigen Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, kann gemäß § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Ich hoffe, dass die genannten Informationen hilfreich für Sie sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
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Also
Timolia:timolia.de Rewinside:rewinside.tv vace kenne ich ich tut mir leid prbier mal und schreib zurück
Hey ich bins nochmal ich weiß jetzt woran es liegt es liegt daran du MUSST mit der 1.8.8 joinen da gomme auf dieser version und nciht auf 1.9 läuft !!!!!
Daher steht dort auch outdated server!
Bist du dir sicher das du auf der Version 1.8 spielst? Das kannst du im launcher unten rechts sehen falls ja dann weiß ich auch nicht weiter
Ich kann dir gerne helfen ich müsste nur wissen was da für ein fehlercode(fehlertxt) steht