A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).
Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei von Strafe abgesehen werden.

 

http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

...zur Antwort

das Lied heißt ich glaube ''halleluja''

...zur Antwort

Also ich habe in meinen Rattenkäfig.

  • Hängematten (aus einem alten Handtuch gemacht)

  • Röhren (gibt es in allen größen zu kaufen / oder einfach aus einer alten Tepich Rolle)

  • Schlafplätze (einfach verschieden große Häuser Kaufen / kann man auch alleine basteln aus Holz)

...zur Antwort