Hallo zusammen!
Ich habe letzte Woche einen Mietvertrag unterschrieben, dass ich über März ein Zimmer in einem Studentenwohnheim untervermieten würde. Nun will ich das Zimmer doch nicht haben und würde gerne wissen, ob ich den Anspruch habe, den rückgängig zu machen. Die Untervermeiterin behauptet "unterschrieben sei unterschrieben" und wenn ich ihr keinen Ersatz bis Freitag finde, müsste ich es nehmen.
Weitere Infos die vlt wichtig sind:
Zu sagen ist, dass ich zwar unterschrieben habe aber für die Regeln des Studentenwerks eine Immatrikulationsbescheinigung und eine Kopie des Personalausweises nötig sind. Die habe ich bei der Untervermieterin noch nicht eingereicht, da ich gleich beim Besichtigungstermin unterschrieben habe.
Ich danke euch herzlich für eure Hilfe!