Das 'Versuch: Nein' heißt lediglich, dass es bei dir nicht bei einem Versuch geblieben ist, sondern du die Straftat auch vollendet hast.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kannst du googeln, dort steht dass es mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Da du aber ein unbeschriebenes Blatt bist, wirst du wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon kommen. Bei mir wurde das Verfahren damals eingestellt. Es gibt aber auch Richter, die dir Sozialstunden aufbrummen oder dir eine Führerscheinsperre reindrücken. Dafür gibt es allerdings keine Pauschalantwort.

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