Folgender Sachverhalt:

Eine Frau vor mir fährt 50, ich mit leicht unterschrittenem Sicherheitsabstand (ganz im Ernst: kein Mensch hält 3 Autolängen Abstand innerorts) hinter ihr und plötzlich macht sie eine Vollbremsung, weil sie die Einfahrt verpasst hatte oder so. Dann hab ich statt zu hupen während dem Bremsen kurz am Gas gedreht aber bin unter 5000 Umdrehungen (von 15000) geblieben (ab 6000 knallt der Motor und das hat er nicht). OK, ist vielleicht als Warnzeichen nicht erlaubt, aber war halt n Reflex.

Halbe Stunde später klingelt mein Handy und ein Polizist erklärt mir warum ich das nicht darf und blabla und war bissl unfreundlich. Ist alles OK, er hätte ja auch n Bescheid über 10€ schicken können wegen Verstoß gegen Lärmemissionsgesetz... Blabla... ich dann Widerspruch und so weiter... Lange Rede kurzer Sinn:

Ab wann gilt ein aufheulen lassen als unnötig und ab wann gilt es überhaupt als "aufheulen" lassen? Oder: Wie kann man es machen, damit es als NICHT unnötig gilt? Finde die Formulierung sehr schwammig.