Hallo,
folgender beispielhafter Sachverhalt: das Gewerbe wurde im November angemeldet. In diesem Monat gab es einen Umsatz von 3000€. Das Gewerbe wird bereits seit August betrieben. Der Gesamtumsatz seit August beläuft sich auf 5000€. Aus Vereinfachungsgründen rechnen ich mit keinem Umsatz im Dezember.
Zählt man nun als Kleinunternehmer bzw. welche Zeitpunkt ist für die Rechnung relevant? Wird ab November gerechnet (3000/2 * 12= 18.000) oder ab August (5000/5 * 12= 12.000). Bei der einen Variante würde man noch als Kleinunternehmer gelten, bei der anderen nicht.