Also wie ich verstanden habe ist bei kapitalisierter Auszahlung unter 15.330 € RV frei? Und Steuernachzahlungen bei Versicherungabschluss im 2020 - nix, pauschal 20% oder normnal Lohnsteuer?

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Jedem Monat werden dann Einnahmen in Höhe von 1/120 der Gesamtauszahlungssumme der Direktversicherung zu Grunde gelegt, aus diesen müssten Sie dann 14,9% Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Zusätzlich fallen dann auch noch Beiträge zur Pflegeversicherung an.

Gesamtauszahlungssumme ist 6000. 1/120 von 6000 ist 50 Euro, also 127,75 wird nicht überschritten, also doch KK frei?

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Also keine Ahnung ob ich es richtig verstehe: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Auszahlung einer Direktversicherung

In der Auszahlungsphase besteht generell Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, egal ob laufend monatlich oder kapitalisiert ausgezahlt wird, § 229 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 5). Es gibt allerdings eine sog. Geringbezugsgröße von 5 % der Bezugsgröße nach § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - das ist eine Richtgröße, die jährlich neu festgesetzt wird. Für 2010 liegt diese Bezugsgröße bei monatlich 2.555 Euro und 5 % demnach bei 127,75 Euro. So und jetzt kommen wir zu den 15.000 bzw. exakt 15.330 Euro, von denen Du hörtest: Bei kapitalisierter Auszahlung Deiner Direktversicherungsleistung ist zur Prüfung des o. a. Grenzwertes die Versicherungsleistung durch 120 (10 Jahre) zu teilen, bei Nichtüberschreitung der 127,75 Euro fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

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"Hier bist du an der richtigen Adresse: www.anglerboard.de"

Wenn Du was vernünstiges suchtst, da bist Du eher da falsch.

Bei Google oder ebay Deps Angelruten, Megabass Angelruten, Evergreen Angelruten

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Danke, es ist auch so gedacht, ich werde bestimmt nicht mit 2.2 l einkaufen fahren :), hatte nur Angst dass FA mir die MwSt. nicht anerkennt wenn ich den Wagen "normal" zulasse. Andere Frage: wenn ich den 2. Wagen wirklich nur gewerblich nutze brauche ich Fahrtenbuch zu führen (?) und die 1% nicht versteuern, oder? es ist einfach so, dass ich (wegen Länge) meine Ware nicht mit dem kl. Wagen transportieren kann, deswegen kaufe ich ein Kombi, die Fahrten sind sehr unregelmässig (manchmal nur 1x im Monat) nur deswegen ständig auf Mietwagen angewiesen zu sein ist sehr lästig und im Endeffekt auch teuer.

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Also zu Verständnis, das "privat Auto" (Kleinwagen) wird 50/50 privat und gewerblich (Gewerbe der Ehefrau) genutzt, wir benötigen aber ein Wagen für Langstrecken z.B. Messen (auch in Ausland) und Kurzstrecken (z.B. Veranstaltungen/Präsentationen bei Vereinen- da kann ich meine Ware in kl. Wagen nicht rein packen).

Mir geht’s in erster Linie um Vorsteher – es ist ein Vorführwagen – MwSt. ist ca. 4000€. Wird es vom FA anerkannt als privat Zulassung, oder soll ich doch Gewerbeschein für Zulassung mitnehmen – privat Zulassung Halter A.A, Gewerbe auch A.A. Oder ist es bei Einzelnunternehmen egal, es zählen dann nur die Tatsachen über Nutzung? Mario

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Also wie denn? Meine Ehefrau ist auch selbstständig, setzt R-gen für Nutzung von privat Auto ab (Wir sprechen hier vom Vorsteuer) und es wurde v. FA nie beanstandet. bei Zulassungstelle: Firma mit Gewerbeschein, privat ohne.

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