Habe mich im März bereits bei der Versicherung gemeldet, alle Formulare bezüglich Elterngeld etc. ausgefüllt. Erst habe ich 2 Monate nichts gehört! Dann bekam ich bescheid, dass ich noch was nachreichen muss und dann habe ich wieder wochenlang nichts gehört. Jetzt habe ich einfach mal dort angerufen und dieser "Berater" meinte, dass ich verpflichtet wäre, weiterhin freiwillig versichert zu sein. Aber da muss es doch zumindest einen niedrigeren Mindestbeitrag geben für Menschen ohne Einkommen, oder? Dieser "Berater" wußte das nicht und wollte sich erst noch mal erkundigen. Das wird wohl wieder Wochen dauern und es wird weiterhin kräftig abgebucht :-(. Deshalb habe ich meine Frage einmal hier hinein gestellt mit der Hoffnung um Aufklärung...
Hallo zusammen,
auch für uns nicht klar ob der Kleine meiner Freundin meinen Namen nach unserer Heirat annehmen darf.
Meine Freundin hat einen 3 jährigen Sohn. Sie war mit dem Kind des Vater nicht verheiratet, aber beide haben das Sorgerecht. Ihr Sohn trägt den Nachnamen der Mutter.
Ich habe einen Sohn aus erster Ehe. 4 Jahre alt. Er besitzt meinen Nachnamen, deshalb würde ich ungern' den Namen meiner Partnerin annehmen.
Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind... jaja, wir machen auch noch andere Dinge ;-) Unsere Hochzeit haben wir auch schon geplant. Nur sind wir uns nun nicht sicher, was überhaupt möglich ist.
Wenn unser gemeinsames Kind meinen Nachnamen bekommt und meine Partnerin nach der Heirat ebenfalls meinen Nachnamen übernimmt, ist es dann unbedingt notwendig, den Vater ihres Sohnes um sein Einverständnis zu bitten?
Wir befürchten, dass er das nicht tun würde. Bzw. sind uns da sicher!
Gibt es da nicht ein "Familienzugehörigkeitsgesetz", oder so? Kenn mich da überhaupt nicht aus, sorry!
Vielen Dank für einen Rat.