Streaming ist Illegal, das wäre geklärt-Aber wieviele Fälle haben wir denn?

Das Amtsgericht Leibzig hatte doch Ende 2011 entschieden, dass auch das streaming von Filmen, daher das temporäre succesive speichern, zum zwecke des Medienkonsums eine illegale Vervielfältigung darstellt:

Richter Winderlich stellt in Urteilsbegründung klar: Nutzen von illegalen Streams ist rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung“ von einem Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011, wonach nicht nur das Bereitstellen, sondern auch das Nutzen von illegalen Streaming-Angeboten rechtswidrig ist:

„Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Richter Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt.“

Wenn dieses Urteil jetzt rechtsgültig ist, ist doch streaming in Deutschland ab jetzt mit illegalem Download gleichzusetzen.

Ich allerdings stoße bei der Suche im Netz noch auf keinerlei konkrete Fälle in denen eine Privatperson wegen des Ansehens eines solchen Streamingangebots belangt wurde. Auch vermisse ich Hilferufe a la "Brief von Mahnanwalt/Inkasso bekommen wegen Streaming, was tun???"

Woran liegt das ? An den technischen Verfolgungsschwierigkeiten einzelner Nutzer (Stream portale speichern keine Daten, Provider speichern IP-adresse auch nur kurz, usw.) Man würde doch erwarten, dass Angesichts der riesigen Anzahl potenzieller Straftäter (++4Millionen Deutsche). Abmahnanwälte und ähnliche "Heuschrecken" sich geradezu auf diese lukrative neue Möglichkeit stürzen würden. Abgesehen davon dass die Polizei selbst eher gegen "Seeder" vorgehen wird, und die Wahrscheinlichkeit dafür dass sie extra server kapern um die auch die Angebotsnutzer auch belangen zu können eher gering ist, frage ich micht doch warum sich an der Situation rein Auswirkungstechnisch kaum was geändert hat.

Ich möchte hier bitte keine "geistiges Eigentum" Diskussion anzetteln, bitte haltet euch daher mit Meinungen bezüglich der Legalität solcher angebote zurück, schließlich scheint die offizielle Sachlage klar. Sollte bei mir jedoch ein Informationsdefizit bezüglich der Rechtslage/ Rechtswirksamkeit vorliegen würde ich mich freuen ein paar Kommentare zu dem Thema zu bekommen, von Leuten die sich in rechtlichen sachen auskennen.

Ansonsten gilt: Kennt jemand Präzedenzfälle? Kennt ihr jemanden oder seit ihr selber schon betroffen? Oder seit ihr selbst ein netzexperte und könnt mir technisch erklären woran es in der Ausführung der Rechtslage happert?

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Der Leipziger Richter hat garnichts diesbezüglich entschieden. Das Urteil wurde gegen einen der Inhaber von Kino.to gesprochen, der aber wegen etwas ganz anderem Verurteilt wurde.

Das von dir angepsrochene Zitat stammt lediglich aus der mündlichen Urteilsbegründung. Diese hat die GVU sofort aufgegriffen und ihrer Pressemitteilung an die große Glocke gehängt. Das wurde dann von dutzenden Zeitungen einfach blind nachgeblabbert. GVU ist aber nicht dem Gesetz gleichzusetzen. Entsprechend muss man nicht alles glauben was die sich als Rechteinhaber wünschen.

Der Richter hat in der mündlichen Begründung sozusagen seine Ansicht darüber kund getan, aber KEINESFALLS einen Präzedenzfall geschaffen.

Die Profis sagen da was ganz anderes. Z.B. das hier:

http://www.internet-law.de/2011/12/sreaming-von-urheberrechtswidrigem-content-strafbar.html

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