Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Ukraine-Verhandlungen in Istanbul ohne Putin & Trump - welche Erwartungen habt Ihr an den Gipfel?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Macht ihr Euch Gedanken über eure Altersversorgung oder habt sogar Angst vor Altersarmut?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

KugliKuli

01.03.2010
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
KugliKuli
01.03.2010, 17:55
Mit 16 zum Freund und seinen Eltern ziehen - was beachten?

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Auszug aus dem Elternhaus mit 16 Jahren, da ich zu der Familie meines Freundes (18) ziehen möchte. (was soll ich zu dem grund noch erläutern schatz?) In Sommer mache ich meinen Schulabschluss und würde dann dort, bei meinem Freund, das Abitur machen.

Ich habe gelesen, dass der Auszug mit 16 Jahren möglich ist, wenn die Eltern dies erlauben. Dazu müssten meine Eltern ja eine Einverständniserklärung unterschreiben. Wo müssten wir dann dafür hin? Desweiteren stellt sich ja die Frage ob die Mutter meines Freundes eine Art Erziehungsberechtigung bräuchte. Wie läuft das gesetzlich alles ab? Ich müsste dann ja auch umgemeldet werden, oder kann das auch als eine Art Zweitwohnsitz gesehen werden?

Mich würde noch interessieren, ob jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht hat?

Und generell gefragt wie alles ablaufen müsste, von A bis Z, weil ich im Internet dazu leider nichts konkretes gefunden habe.

Vielen Dank!

...zum Beitrag
Antwort
von KugliKuli
01.03.2010, 18:11

Ich habe leider oft ein paar Differenzen mit meinen Eltern und fühle mich nicht so wohl wie bei den Eltern meines Freundes..

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel