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KugliKuli

01.03.2010
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KugliKuli
01.03.2010, 17:55
Mit 16 zum Freund und seinen Eltern ziehen - was beachten?

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Auszug aus dem Elternhaus mit 16 Jahren, da ich zu der Familie meines Freundes (18) ziehen möchte. (was soll ich zu dem grund noch erläutern schatz?) In Sommer mache ich meinen Schulabschluss und würde dann dort, bei meinem Freund, das Abitur machen.

Ich habe gelesen, dass der Auszug mit 16 Jahren möglich ist, wenn die Eltern dies erlauben. Dazu müssten meine Eltern ja eine Einverständniserklärung unterschreiben. Wo müssten wir dann dafür hin? Desweiteren stellt sich ja die Frage ob die Mutter meines Freundes eine Art Erziehungsberechtigung bräuchte. Wie läuft das gesetzlich alles ab? Ich müsste dann ja auch umgemeldet werden, oder kann das auch als eine Art Zweitwohnsitz gesehen werden?

Mich würde noch interessieren, ob jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation gemacht hat?

Und generell gefragt wie alles ablaufen müsste, von A bis Z, weil ich im Internet dazu leider nichts konkretes gefunden habe.

Vielen Dank!

...zum Beitrag
Antwort
von KugliKuli
01.03.2010, 18:11

Ich habe leider oft ein paar Differenzen mit meinen Eltern und fühle mich nicht so wohl wie bei den Eltern meines Freundes..

...zur Antwort
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