85,87

...zur Antwort

Da stellt sich doch die Frage, warum wollt Ihr von dem Kauf zurücktreten. Der Eintrag unter sonstiges erscheint mir sehr schwammig. Wer soll denn die Finanzierung zusagen? Zurücktreten kann man von einem Vertrag. Da gibt es aber Hürden. Es geht bei Täuschung/ Betrug aber auch bei Irrtum, d.h. wenn man den Gegenstand eigentlich nicht kaufen wollte oder die Eigenschaften des Gegenstandes nicht denen entsprechen, die man erwartet hatte. Wie gesagt... ein Grund muss vorliegen (nachzulesen im BGB unter allg. Vertragsrecht). Wenn Ihr den Rücktrittsgrund nennt, kann Euch vielleicht besser geholfen werden.

...zur Antwort

da ist erst mal die Frage zu klären, was ist bei der Firma Betriebsgelände und was ist Firmengelände. Beide müssen nicht zwangsläufig identisch sein. Dann kommt die Frage nach den "regulären" Pausenzeiten... Deine Pausen sind doch wohl auch regulär. Frag doch einfach mal den Betriebsrat der Firma. Sollten die nicht mit dir reden, weil Du nicht zur Firma gehörst, dann geh in Deiner Pause zur Raucherecke, dampfe eine und warte ab was passiert. Ist der Parkplatz kein Betriebsgelände, dann kannst Du in Deinem Auto qualmen bis der Arzt kommt.

...zur Antwort

Pixelfehler - Monitor defekt.

...zur Antwort

in der Regel steht bei den Bildern auf Wikipedia bei, ob sie verwendet werden dürfen. Für die Hausarbeit einer Realschule dürfte es da keine Probleme geben. Einfach das Bild anklicken und nach unten scrollen. da stehen die notwendigen Informationen, z.B. das die Abbildung gemeinfrei ist..

...zur Antwort

Rosemary´s Baby Das Omen I - III, wobei die Folgen immer schwächer werden. und für mich der größte Horror..... GZSZ und diese ganze Hartzerei

...zur Antwort

Du kannst die Schlösser zu der von Dir angemieteten Wohnung nach belieben wechseln Am Ende des Mietverhältnisses müssen dem Vermieter alle Schlüssel übergeben werden. Betritt der Vermieter ohne Zustimmung und/ oder Wissen des Mieters die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch und macht sich strafbar.

...zur Antwort

Grundsätzlich steht Deinen Eltern Kindergeld zu solange Du in einer Ausbildung bist und noch keine 25 Jahre alt bist. Ob die Ausbildung, die Du machen willst zum Erhalt von Kindergeld berechtigt, kann Dir die Familienkasse sagen. Mal abgesehen davon..... wenn der Unterricht immer am Wochenende stattfindet, kannst Du Dich doch "Ausbildungsplatzsuchend" melden. Dann erhalten Deine Eltern auch Kindergeld. Da kann man vielleicht mit der AfA reden. Und wenn Du ohne hin jobben willst, dann mach doch nebenbei eine Berufsausbildung.... Zum jobben sei noch gesagt: wenn Du mehr als 8001 Euro im Jahr verdienst, erlischt der Anspruch auf Kindergeld.

...zur Antwort

Solange Du eine Schule besuchst, besteht Anspruch auf Kindergeld (so Du denn jünger als 25 bist). Für die Zeit einer Berufsausbildung besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Für die Zeit ohne Schule oder Ausbildung meldet man sich bei der AfA als "Ausbildungsplatzsuchend". Dann hat man auch Anspruch auf KG. Das alles gilt bis 25 Jahre und bei einem Jahreseinkommen von unter 8001 Euro.

...zur Antwort

Wie schon hier erwähnt, verjährt der Titel erst nach 30 Jahren. Wenn Du von einem Inkassobüro eine Forderung erhältst, kannst Du davon ausgehen, dass der Gläubiger die Forderung an dieses Büro verkauft hat und es ihm somit völlig egal ist was aus der Forderung wird. Wenn das Inkassobüro den Titel hält, wovon ich mal ausgehe, können die ohne langes Warten einen Gerichtsvollzieher losschicken. Ein vollstreckbarer Titel lässt das zu.

...zur Antwort
Deutscher Inkassodienst EOS Hamburg - Widerspruch oder ignorieren?

Hallo zusammen,

ich habe von diesem Inkassodienst ein Schreiben über eine Forderung bekommen, die rechtmäßig ist. Ich habe die Forderung allerdings nahezu parallel zum Schreiben des Inkassobüros und vollständig an den Gläubiger überwiesen - hier handelte es sich um eine Schlussrechnung Strom meines alten Wohnortes über EUR 90,00. Ich habe durch den Umzug viel Stress gehabt und war im neuen Job sehr häufig unterwegs und habe es einfach "verplant", die Rechnung zu begleichen. Nun fordert das Inkassounternehmen unverschämte (aber vermutlich auch berechtigte) 60,00 EUR zusätzlich zum bereits entrichteten Betrag ein. Da meine Zahlung an den Stromanbieter parallel lief, kann das Inkassounternehmen noch nicht wissen, dass die Forderung beglichen ist.

Frage: Was soll ich nun machen? Ich würde gern um die EUR 60,00 herumkommen - einfach aus Prinzip, weil die Art und Weise, wie das Inkassounternehmen einem schreibt, frech und anmaßend ist. Ich habe mir bis dato nie etwas zu schulden kommen lassen, und hier wird im ersten Brief mit "härteren Maßnahmen" und "Einträge in Auskunfteien" sowie "Gehaltspfändung" gedroht - sind die noch bei Trost?!

  • sollte ich gegen die Forderung Widerspruch einlegen und auf Klärung mit dem Auftraggeber verweisen, oder sollte ich einfach so tun, als ob ich keinen Brief bekommen hätte (den Geldeingang müsste der Stromanbieter gestern oder heute verzeichnet haben)
  • wie hoch sind die Chancen, dass ich den Geiern die EUR 60,00 nicht in den Hals werfen muss?

Gruß und danke!

...zum Beitrag

Mach es so wie es die anderen Antworter beschrieben haben. Du wirst sehr wahrscheinlich Post vom Inkassobüro bekommen, die den Eindruck erwecken wird, dass die es nicht verstanden haben. Leiste auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen an dieses Büro. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (ist kein Drama) zahlst Du den geforderten Betrag. Nach meiner Erfahrung wird es soweit aber nicht kommen. Du wirst weitere Briefe bekommen, in denen sie Dir die Einleitung eines Mahnverfahrens androhen und Du das durch sofortige Zahlung noch verhindern kannst. Der Betrag wird immer weiter steigen. Das musst Du aber nicht ernst nehmen. Spätestens nach dem zweiten Brief mit der Androhung eines Mahnverfahrens, kannst Du davon ausgehen, dass die wissen, das sie ihre Forderung nicht durchsetzen werden können.

...zur Antwort

Es gibt für die Bundeswehr ein Beschaffungsamt (BAAINBw), das den gesamten Bedarf an Material der Bundeswehr deckt. Die Bundeswehr (Truppe) stellt einen Bedarf fest und das Amt sieht zu, wo es her kommt. Dafür wird ermittelt, wo es das Geforderte am wirtschaftlichsten (nicht immer billigsten) gibt. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass selber herstellen am wirtschaftlichsten ist, dann wird es so gemacht. Aber wie überall wo Menschen denken und handeln, werden Fehler gemacht. Und in diesem Fall hat man wohl einen gemacht. Nebenbei bemerkt ist die Bundeswehrmedizin weder besser noch schlechter als zivile. Sie wird nach den gleichen Standards gefertigt.

...zur Antwort

Der Vater kann versuchen, den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung (so er denn eine hat) geltend machen (Versuch kostet nix, ein nein hat man immer). Ansonsten ist Deine Haftpflicht (so Du denn eine hast) in der Pflicht. Für Schäden, die Kinder verursachen haften die Eltern nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob das bei Dir vorliegt, geht aus Deiner Frage nicht hervor. Bei einem 14-jährigen kann man aber bereits davon ausgehen, dass er weiß was er tut. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass Du in der Wohnung zur Miete wohnst und somit dem Vermieter ein Schaden entstanden ist. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass der Verursacher des Schadens auch schadensersatzpflichtig ist, so er denn das 7. Lebensjahr vollendet hat. Dein Sohn ist also in der Pflicht. Das kann bedeuten, dass er zahlungspflichtig wird und bleibt und man ihm, wenn er Geld verdient, in die Tasche greift.

...zur Antwort

Wenn ein Azubi während der Ausbildung (nach der Probezeit) gekündigt wird, hat er gegen irgendwelche Pflichten verstoßen. Ohne wichtigen Grund kann er nicht gekündigt werden. Da ist eine Sperre absolut in Ordnung und wird hoffentlich auch erfolgen.

...zur Antwort