Die volle Erminderungsrente ist immer befristet ausser ausser es ist in dem Bewilligungsbescheid anders aufgeführt. Wird die EM-Rente unbefristet gewährt endet sie mit dem Eintreten der normalen Altersrente. Ist die EM-Rente befristet muss sie mit dem Ende der Befristung erneut beantragt werden. Hierzu reicht ein formloses Schreiben. Alles andere geht dann seinen vorgeschriebenen Weg.
Wäre schön, wenn ich ihnen damit geholfen habe.