Muss man bei einem Offizialdelikt die Polizei rufen als NICHT geschädigter?
Angenommen Kevin und Hans streiten sich. Kevin schüttelt Hans sein Getränk über sein Hemd und Hans schlägt mit einem Aschenbecher zurück
Kevin schüttelt Hans sein Getränk über sein Hemd = vorsätzliche Sachbeschädigung = Antragsdelikt = Zivilrecht
Hans schlägt mit einem Aschenbecher zurück = gefährliche Körperverletzung = Offizialdelikt = StGB
So nun was macht der Türsteher ?? Vorläufige Festnahme ist nur möglich, wenn derjenige keine Ausweiß dabei hat ( Identität nicht feststellbar ) , oder Fluchtgefahr besteht .. auf frischer tat betroffen sind sie schon
Sagen wir Hans hat Ausweiß dabei und eine Fluchtgefahr besteht nicht .. muss der Türsteher dann die Polizei trotzdem rufen ???
NUR LEUTE DIE AHNUNG DAVON HABEN SOLLEN ANTWORTEN !!
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