Guten Tag,

Laut ihren Angaben handelt es sich hier um keine arglistige Täuschung oder Betrug da sie keinen Mangel verschwiegen haben. Im privaten Sektor, privat verkauft an Privat gibt es keine Gewährleistung oder Garantie, jedoch bietet sich an solche Gegenstände mit Mängeln als defekt zu verkaufen und dies schriftlich festzuhalten.

In Deutschland gilt die vertragsfreiheit. Somit können Kaufverträge auch mündlich abgeschlossen werden jedoch, zu beweisen das etwas als defekt verkauft wurde wird ohne Zeugen schwer.

Wegen 30 Euro zum Anwalt zu rennen halte ich auch für fraglich der Käufer möchte wahrscheinlich noch etwas am Preis drücken.

Sollte er jedoch trotzdem zum Anwalt gehen und sie anklagen, hiflt es meist nur sich zu schützen und sich auch einen Anwalt zu holen.

Dies ist jedoch aufgrund von Rechtsschutz Versuchungen kein Problem

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