Also wenn es bereits der 3 Versteigerungstermin ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch es günstiger als 49 000 zu bekommen. Die Wertgrenzen fallen je nach Häufigkeit der Termine runter oder sogar ganz weg.
Soweit ich weiß, muss das Gebot bei dem ersten Versteigerungstermin 7/10 des Verkehrswertes erreichen, ansonsten wird das Haus nicht versteigert und es wird der
2 Versteigerungstermin angesetzt. Hier muss 5/10 des Verkehrswertes erreicht werder, wird dies nicht erreicht, setzt man den
3 Termin an. Hier gibt es keine Wertgrenzen mehr, allerdings muss trotz alledem noch eine bestimmte Summe erreicht werden. (Wie hoch diese ist, wird aber meistens erst am Versteigerungstermin bekanntgegeben) Damit will das Gericht die aufgebrachten Kosten decken (Veröffentlichungskosten usw.).
Mein Tipp:
Bei dem Zuständigen Gericht anrufen und erkundigen, wie die letzten Termine verlaufen sind. Dort kann die zuständige Person schonmal nähere Auskunft geben (zB ob bei den vorherigen Terminen Gebote gemacht wurden und wie hoch diese waren). Außerdem sollte man sich da nocheinmal wegen der Bezahlung schlau machen.
Der Gläubiger kann soweit ich weiß auf eine Bescheinigung bestehen, die belegt, dass man 10% des Verkehrswertes "auftreiben" kann. Selbst wenn das Gebot nicht einmal 10% des Verkehrswertes erreichen sollte.
Es müssen also schon einige Vorarbeiten gemacht werden.
Ich hoffe ich konnte helfen ;)