du hast das doch schon als gewinn ausgewiesen, die differenz zum buchwert vielleicht noch als gewinn oder verlust?

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nein, das sind völlig legitime forderungen, die ein erster ansatz in die richtige richtung sind

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wahrscheinlich keine, die werden nichts machen, wenn an ihrem dingen nichts ist

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je mehr volumen und je mehr differenz zur umgebungstemperatur, desto mehr stromverbrauch

klingt komisch, aber ist so

der schrank ist größer und kühlt viel tiefer ab, sicher kostet der mehr strom

es könnte auch nach oberfläche gehen, bin unsicher

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erst mal jahreszinsen

4x1000=4000

dann zins durch kapital mal 100 ist der zinsatz

(4000:20.000)mal 100=%

das ist auch logisch, weil du so die zinsen ins verhältnis zur gesamtsumme setzt

4000:20000=0,2

die zinsen machen 0,2 des ganzen 1 aus

0,2 sind 20%, weil % auf 100 gerechnet werden

0,2 von 1=20 von 100

ist eigentlich keine hexerei

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das kostet ganz wenig geld

man hebt normalerweise 20 cm oder so aus, legt dann kies, dann feinen splitt und rüttelt das immer ab, dann legt man die platten in den splitt

aber wenn ihr da nur rumlauft, da keine fahrzeuge parken, ist das nicht gaaaanz so wichtig, sackt aber dann ab, du musst schon wenigstens verdichten

ich hab meine ganze einfahrt für wenig geld gemacht, aber ich hab alles selbst gemacht oder den nachbarn machen lassen

rüttelplatte musste ich mieten, kostet aber für einen tag nur 30-50€ ca

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  1. nein, das wusste ich schon
  2. ja
  3. ja
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so lala

das ist nicht die ordnungsgemäße nutzung eines gartens und es fällt auf das ganze haus zurück

aber mache es erst mal, mehr als sagen kann er auch nicht

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die mülltonnen in behälter einschließen

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Vermieter behält zu unrecht kaution ein?

Hallo in die runde, vllt weiss hier jemand von euch, wie in diesem fall die rechtsgrundlage ist.

Folgendes Problem.

Ich bin im nov 2017 nach 4 jahren aus einer altbau whg ausgezogen. Hatte fristgemäß gekündigt , alles korrekt geschehen.

Mein ehem. Vermieter übergab vor 2 jahren sein haus (4 WE) an eine whg.-verwaltung, weil er mit der verwaltung überfordert war.

In meinem Mietvertrag steht auch eine dieser klauseln, zwecks auszug- schönheitsreparaturen usw. rein rechtlich gelten diese nur bedingt. Darum gehts auch gerade nicht. Ich habe alle räume korrekt neu geweisst und komplett gereinigt. Leider ist mir beim auszug ein bild auf eine Heizungsrohrverkleidung gefallen. Eine ca. 90cm lange, alte und poröse pressspan leiste ging dabei kaputt. Ich hab diese dann noch ordentlich demontiert, so dass das heizungsrohr in diesem bereich frei lag.

bei der wohnungsübergabe erschien nur die sekretärin mit einem übergabe/ abnahme protokoll, welches jeder beschreibung spottet.

Für jeden raum gab es 2 häckchen zu setzen, entweder "unrenoviert' oder 'renoviert'.....nicht mehr nicht weniger. Sie schrieb allerdings überall noch geweisst dazu.

Sie notierte sich auch die fehlende leiste. Ich fragte sie dann noch, wie lange sie mir hier eine frist zur ausbesserung setzen und ob mir bitte auch von ihrer Seite einen kostenvoranschlag schicken würden. Alles kein problem bis dahin....

Nach 1 Woche erkundigte ich mich, wie lang denn nun die frist sei, oder wann der Kostenvoranschlag da sei. Keine Reaktion. 1 woche später fragte i erneut nach...wieder keine antwort, bis ich daraufhin am 27.2.2018 eine email bekam, mit dem kurzen vermerk " im Anhang finden sie die Rechnung für die instandsetzung der Verkleidung " und dass diese Summe von meiner kaution einbehalten wird

Mir hat es echt den atem geraubt.

Mir wurden jetzt 289,-€ von einer heizungs und sanitär firma, für das anbringen einer 90cm langen und 7cm hohen leiste in rechnung gestellt.

Die rechnung kam als anhang in einer email.

Ein bekannter hat eine heizung & Sanitär firma und meinte zu mir, dass die rechnung 'stinkt' . Es käme ein std.-lohn von knapp 250,-€ dabei heraus.

Das ist das eine, aber die andere sache betrifft ja nun diesen verwalter, der mein anliegen komplett negiert hat, denn mir wurde keine frist genannt, noch bekam ich einen Kostenvoranschlag. Selbst wenn diese leiste unter die 8% oder aber 150,-€ im jahr fällt, wo ich bis zu dieser summe die kosten zu tragen habe, stinkt das für mich nach Abzocke, oder auf dummfang gehen.

Wie oder was würdet ihr in dieser Situation jetzt verfahren. Ich hab übrigens leider keine Rechtsschutz.

Ich bin für jeden hilfreichen tip oder rat sehr sehr dankbar.

Lieben dank und gruss, die eddy

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du hast die leiste zerstört, du haftest da immer für, das ist nicht kleinreparaturregel, das ist aktive sachbeschädigung, wofür man haftet

ich denke, du solltest es zahlen, ansonsten geht es vor gericht, ihr vergleicht euch da auf 150 und du hast dafür 600€ anwalts und gerichtskosten

gut wäre, wenn er klagen müsste, dann könntest du einfach nicht zahlen und ihn klagen lassen, aber so müsstest du klagen

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wenn du so gutmenscheltern hast, wirst du wohl keine chance haben

vielleicht mit gruppenzwang kommen, dass alle es spielen und es nicht schlimm ist, blabla, aber ich glaube nicht, dass du chancen hast

haha, mein sohn darf es spielen^^

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er hat ein unternehmen für irgendwelche dienstleistungen

was ist eigentlich aus diesem schulz geworden, mit der flopp-partei spd wird das wohl nix?

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nein, weil du nicht geschäftsfähig bist, kannst du auch keinen vertrag eingehen, um den schein zu machen

glaube ich

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