Die Info ist übrigens nicht für mich sondern für einen Angehörigen aus dem ausland! Hab ausversehen „ich“ geschrieben.
Ich würde das Autokennzeichen merken, versuchen schnell ein Bild als Nachweis und anzeige erstatten.
Die Menschen werden immer ungeduldiger, auch wenn die Tochter nichts dafür kann, veruschen möglichst an der Ampel nicht zu würgen, um zu verhindern, dass einer sich dadurch so provozieren lässt und einen auf dem Bürgersteig noch umfährt, klingt hart, aber heutzutage muss man für andere mitdenken.
Übrigens, ich bin 28
Ich bin Studentin, klar ich vergiss das nicht wieder,... aber ich muss mit der Arbeit fertig werden die Word nicjt im Mund eingesetzt, was kann ich tun? Das irgendwie zu retten? Brühen damit Gips weich wird?
keiner eine Idee?
Versteh nicht warum meine Antworten so mitten drin auftauchen. Hier nochmals damit es nicht übersehen wir ein Auszug aus dem Mietvertrag.
Was sagt ihr dazu? Ich hatte eine lange Antwort geschrieben aber irgendwie ist sie untergegangen 🙈
Tut mir leid, ich komme mit den Kommentaren nicht hinterher. Daher hierbochnal eine Rückmeldung. Angeblich müssen es alle zahlen, es geht mir aber nicht nur darum ob alle oder nur ich zahlen muss sondern grundsätzlich auch warum ich zahlen soll und warum sie wegen der Beschwerde einer Frau das machen. Vorallem dann kenne ich auch noch eine Firma die macht es günstiger, ich glaube die Verwaltung macht auch noch Geld dadurch bzw. schlägt noch was drauf und will auch daran verdienen. Auserdem lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich nicht putze. Ichbhabe jetzt mal den Satz aus dem Mietvertrag abfotografiert, wie versteht ihr den?
Die reinigubgsfirma stört mich natürlich nicht wenn ich dienkosten nicht dafür tragen müsste. Im Mietvertrag wurde bevor dieser Satz kommt vereinbart dass wir selber putzen und dann steht sowas. Wienistbdas jetzt zu verstehen? Ich habe mit der zuständigen telefoniert und ihr klargemacht dass sie es nicht schaffen in einem haus die Sachen fair zu klären und hab sie schon mit Argumenten fertig gemacht, sie bleib ruhig und wird sich das Ganze nochmals überlegen ich soll mich Montag melden. Ich werde natürlich auch schriftlich gegen das ganze gehen muss aber vorher genau wissen ob die dass so dürfen?
Jetzt habe ich folgendes gefunden:
Grundsätzlich ist Kindergeld (KG) während des Alg II-Bezugs im Anspruchsmonat anzurechnen, da es in diesem auch zufließt (Zuflussprinzip). In Fällen, in denen trotz Kindergeld-Anspruch tatsächlich kein Kindergeld gezahlt wird und der SGB II-Träger deshalb ohne Kindergeld-Anrechnung leistet, ist bei der Familienkasse ein Erstattungsanspruch (EA) anzumelden, so dass bei einer späteren Nachzahlung das Kindergeld direkt an die Grundsicherungsstelle gezahlt wird und so zeitraumidentisch berücksichtigt werden kann.
Wurde kein Erstattungsanspruch angemeldet, fließt die Kindergeld-Nachzahlung in voller Höhe dem Leistungsberechtigten zu. Eine Aufhebung für die Vergangenheit nach § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X ist hier nicht zulässig, da das SGB II - als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs - keine Berücksichtigung von Einkommen für die Vergangenheit kennt, sondern über § 11 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SGB II die Anwendung des Zuflussprinzips vorgibt. Die Nachzahlung ist folglich als eine einmalige Einnahme nach den Vorgaben des § 11 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen.
Achtung: Liegt bei Zufluss der Kindergeldnachzahlung kein Leistungsbezug (mehr) vor, besteht keine Möglichkeit, diese zu berücksichtigen!
Leider bin ich zu dumm um das zu verstehen,..oder versteh ich das richtig und ich muss nix zahlen? Ich will es schriftlich haben und sicher sein,..sonst ann ich das Geld, was ich dringend brauche, nicht in Anspruch nehmen.
Hab hier selbst einen link gefunden aber versteh ihn nicht ganz, Vllt kann ihn mir jemand erklären.
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI400433
Hey danke für die schnelle Antwort. Mich würde aber trotzdem interessieren, hab irgendwo gelesen wenn das Geld auf das Konto von meinen Eltern geht die keine Hartz 4 Empfänger sind dann bekommt man das nicht angerechnet. Wenn das Kind das Geld bekommt dann ja. Ich würde das Geld auf as Konto von Papa auszahlen lassen wenn das wirklich so ist. Ich will auch kein Geld zu Unrecht bekommen, also wenn das Geld mit nicht zusteht will ich das zurück zahlen. Das Amt will ich nicht fragen weil die alles nehmen auch das was denen nicht zusteht und ich weis nicht wo ich mich informieren soll.