Guten Abend,

ist das dann nicht eher so ein "Abholbrief" der dich informiert, dass dein Personalausweis eingetroffen ist und abgeholt werden kann? Das müsste der Brief sein, der gleichzeitig auch den Sperrcode und die PIN für die Online-Ausweisfunktion beinhaltet. Sollte der gemeint sein, dann wäre es sehr ungewöhnlich, dass ein fester Termin geplant ist.

Wobei man aber auch sagen muss, dass die Behörden es während der Pandemie unterschiedlich regeln. In meiner Behörde wo ich arbeite, geben wir die neuen Persos über das Fenster ohne Terminvereinbarung heraus. Andere vereinbaren dafür einen zweiten Termin usw...

Also ja, einfach neuen Termin vereinbaren und angeben, dass man es vergessen hätte. Dann würde man nicht mit Ärger rechnen. Einen Aufwand hätten die Kollegen aus deiner Behörde meines Wissens nicht, denn der Perso liegt da aufbewahrt und abholbereit. Sie müssten lediglich einen neuen Termin eintragen und dann eine Unterschrift von dir bekommen, dass der Perso abgeholt wurde.

Liebe Grüße

Kritzelbob234

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Guten Abend,

es klingt ziemlich unseriös, die Einschickung des originalen Personalausweis zu fordern, obwohl es doch gute alternative Möglichkeiten gibt wie zum Beispiel eine beglaubigte Kopie des Dokuments.

Wenn du dir also einen Missbrauch deiner Daten und viel Ärger ersparen willst, dann sollte mit dem betroffenen "Verhandlungspartner" unbedingt der Kontakt abgebrochen werden. Denn dies riecht nach Betrug und sollte der Behörde gemeldet werden.

Liebe Grüße

Kritzelbob234

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Guten Abend,

der verlorene Ausweis wird im Meldeprogramm als ungültig eingetragen. Und wenn er sowieso schon abgelaufen ist, kann niemand mehr damit etwas anstellen.

Das einzige, was passieren könnte, wäre, dass jemand Drittes nun Daten über dich hat und diese jederzeit an andere weitergeben kann. Solange aber zunächst nichts passiert, würde ich mir keine Gedanken drüber machen. Und sollte irgendein Abo abgeschlossen werden oder Ähnliches passiert sein, so kannst du das anfechten, denn die Willenserklärung für ein Abschluss eines Abonnements erfolgte nicht durch dich und somit kann kein Vertrag zustande gekommen sein, da die dritte Person auch ganz bestimmt nicht durch dich bevollmächtigt wurde.

Liebe Grüße

Kritzelbob234

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Guten Abend,

also wenn man den Personalausweis nicht verlängern lässt, dann wäre der einzige Vorteil, dass du keine 37 Euro Verwaltungsgebühren zahlst, die fällig sein würden.

Allerdings sollte man dabei natürlich erwähnen, dass eine Ausweispflicht nach § 1 PAusG besteht:

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."

Dementsprechend wäre eine Nichtverlängerung des Ausweises mit viel größeren Nachteilen verbunden.

LG

Kritzelbob234

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Hallo,

die polnische Staatsangehörigkeit müsstest du denke ich nicht haben gem. § 4 Abs. 1 S. 1 StAG.

Da du die polnische Staatsangehörigkeit haben möchtest, solltest du dich mal am besten bei der polnischen Botschaft erkundigen.

Solltest du die polnische Staatsbürgerschaft erlangen, so kannst du gleichzeitig damit auch die Deutsche behalten, da du lt. § 25 Abs. 1 S. 2 StAG bei einem Mitgliedstaat der EU eine Staatsbürgerschaft erlangt hast.

LG

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Hallo,

1. Falsch, denn es geht nicht nach Bundesländern, sondern nach sogenannten Wahlkreisen, die eine gewisse Bevölkerungszahl beinhalten. Jeder Wahlkreis stellt jeweils einen Abgeordneten als Vertreter dieses Wahlkreises für den Bundestag.

2. Falsch, auch die Erststimmen (siehe Punkt 1). Zweitstimmen wären die Wahl einer bestimmten Partei. Die Erststimmen besetzen sowohl 50% der Mandate und die anderen 50% die Zweitstimmen.

3. Falsch, alle 4 Jahre. Das kannst du auch im Grundgesetz nachlesen unter dem Artikel, wo die Zusammensetzung und Aufstellung des Bundestages geregelt ist.

4. Richtig, dabei gehen sie noch viel weiter: Sie bringen bei Besprechungen in der öffentlichen Sitzung kaum das Inhaltliche voran, sondern geben sich eher einen Schlagabtausch, um den anderen vor dem Bürger schlecht zu machen. Ein solcher Akt nennt sich auch Symbolpolitik, der sich nicht nur im Bundestag, sondern auch in Talkshows wiederfinden lässt.

5. Jain, sie wählen nur den Bundestag. Die Abgeordneten als IHRE VERTRETER wählen eher den/die Bundeskanzler/in.

6. Richtig, um die erforderliche Mehrheit für eine Regierung zu erhalten, können und müssen sich letztendlich Parteien zu einer Koalition zusammenschließen, die dann das Bundeskabinett bilden.

7. Ich glaube das ist falsch, weil Schule immer Ländersache war. Das würde eher der Landtag in Baden-Württemberg beschließen.

8. Richtig.

9. Auch richtig, allerdings ist diese dritte Gewalt an manchen Stellen viel zu mächtig, sodass Phänomene wie die Schweigespirale entstehen (kannst du ja mal recherchieren) oder der Lobbyismus dadurch gefördert wird.

Liebe Grüße

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Hallo,

der Fall berührt den §8 StVO.

Nach dieser Regelung gilt grundsätzlich die Rechts vor Links-Regelung.

Diese Regelung gilt auch auf Parkplätzen, da sie nach §8 Abs. 1 S.1 Nr. 1 & 2 StVO NUR bei vorfahrtregelnden Kennzeichenschildern NICHT gilt, sowie auch dann nicht, wenn man aus einem Feld- oder Waldweg kommend auf eine andere Straße gelangt.

Ferner ist noch die Frage offen, ob der, der die Vorfahrt achten muss, auch seine Geschwindigkeit gedrosselt hat, sodass der Voefahrberechtigte klar ein Anhalten erkennen konnte.

Aber auch der ältere Herr war nicht ganz sauber. Er fuhr auf einen Parkplatz, wo sich viele Fußgänger sowie auch Autos befinden, scheinbar zu schnell. Dementsprechend hat er sich dann auch i. S. d. §1 StVO falsch verhalten.

Somit würde ich in diesem Fall eine Teilschuld auf beiden Seiten sehen. Die Polizei zu rufen, wäre in Zukunft IMMER die beste Lösung. Dabei ist es ganz egal, ob man nun die 100 %ige Schuld hat oder nicht.

LG

Kritzelbob234

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Hallo,

vorerst werden die Schulen nicht geschlossen, da mit allen Mitteln am Präsenzunterricht festgehalten wird. Die Lage wird allerdings genau beobachtet. Sollte es also noch schlimmer werden, so könnte es durchaus passieren, dass auch die Schulen schließen und die Schüler wenn möglich auf Onlineunterricht umsteigen müssen.

LG

Kritzelbob234

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Hallo,

wir hatten ja eben das Thema mit der Deutungshypothese... Ich gebe dir mal einen Link zu dessen Definition.

https://wortwuchs.net/deutungshypothese/

Auf dieser Seite findest du übrigens auch den Aufbau einer Gedichtsanalyse, den ich persönlich sehr gut finde, wo unter anderem auch die Frage beantwortet wird, wie sich die Stilmittel einbauen lassen.

LG

Kritzelbob234

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Hallo,

soweit ich mich noch erinnern kann, besagt der kategorische Imperativ Kants, dass man nach derjenigen Maxime handeln sollte, durch der du zugleich wollen kannst, dass dieses ein allgemeines Gesetz werde. Erst dann sei diese Handlung moralisch zulässig

Wenn du also beispielsweise deinem Nachbarn verschweigst, dass du mit einem Fußball sein Fenster kaputt geschossen hast... Würde es nach dem kategorischen Imperativ zulässig sein? Nein. Stellen wir uns vor, dass diese Maxime (es sei gut, Missgeschicke zu verschweigen) nun ein allgemeines Gesetz wäre, das für ALLE gilt. Würdest du persönlich das als Gesetz haben wollen? Ich denke (und hoffe ;)) nicht.

Und jetzt versuch mal in deiner Aufgabe so vorzugehen, wie in dem von mir genannten Beispiel. Wenn du Fragen hast, meld dich!

LG Kritzelbob234

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Hallo AliLibo,

ich weiß nicht, ob du ein evtl. dazugehöriges Bild vergessen hast, hier einzufügen.

Dennoch gilt beim Aufstellen von linearen Gleichungen immer die Regel:

y = m*x + b

m = Koeffizient, also quasi die Steigung/Senkung von x

x = Variable

b = Der Wert, an dem der Graph die y-Achse schneidet

Wenn du jetzt eine Aufgabe hast, wo du von einem Graphen eine Gleichung aufstellen sollst, so solltest du folgendermaßen vorgehen:

1. Steigung m ermitteln durch Ablesen des Graphens

2. Wert b ermitteln, entweder durch Ablesen des Graphens oder durch Umstellung der o.g. Gleichung nach b und dann ausrechnen.

LG

Kritzelbob234

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Nein

Hallo Waldkatze42,

ein bedingungsloses Grundeinkommen klingt natürlich erst einmal gut. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland einen viel zu starken Sozialstaat hätte. Wir haben meiner Ansicht nach ein starkes Sozialsystem. Solch eine Komponente verursacht aber auch Kosten. Wenn wir nun ein Einkommen einführen, das wirklich bedingungslos ist, dann würde es einfach nur noch den finanziellen Rahmen sprengen. Und jetzt in der Zeit von Covid-19 wäre das fatal. Vor allem dann auch, weil der Bund sich mit den Corona-Paketen bereits verschuldet hat.

LG

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Ich würde diese Frage durchaus bejahen.

Mit der Hoffnung gewinnt jemand, der ein gewisses Ziel erreichen möchte, immer wieder neue Kraft, es immer weiter zu probieren. Wenn dieses Ziel aber faktisch unerreichbar ist, so wird derjenige immer wieder gegen eine sichtlich unzerstörbare Wand prallen und enttäuscht sein. Schlimmstenfalls kann man hier in eine Abwärtsspirale fallen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, ja. Doch vor ihrem Sterben kann der Mensch schon lange in den Wahnsinn verfallen sein.

LG

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16x² würde nicht richtig sein. Bei der Multiplikation von Variablen gilt die Regel: Wenn zwei Variablen miteinander multipliziert werden, so werden sie in einer Potenz zusammenaddiert.

Also würde aus x*x = x²

Somit würde ich mal behaupten, dass

4x * 4x = 4x² werden würde. Der Wert vor der Variable bleibt dabei eventuell unberührt. Es kann aber auch falsch sein.

Liebe Grüße

Kritzelbob234

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Hallo nairdanus,

während der Zeit der Corona-Pandemie sollten sie eher geschlossen bleiben.

In normalen Zeiten ist es nun leider aufgrund der Kommerzialisierung so, dass die Ticketpreise immer teurer werden. Der Fußball hat sich hier im Laufe der Zeit nun mal zu einem Markt entwickelt, an dem das Prinzip der Angebot und Nachfrage vorherrscht.

Liebe Grüße

Kritzelbob234

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