Also... ich hatte jetzt beim auswärtigen Amt mal nachgehakt. Da wurde mir gesagt, dass das grundsätzlich geht, dass Menschen aus China ein Visum für Deutschland bekommen. Ich müsste dann nur für denjenigen eine Krankenversicherung abschließen und für Ihn bürgen, falls er keine 50 Euro pro Tag Aufenthalt an Vermögen/ Einnahmen nachweisen kann. Desweiteren müsste ich demjenigen eine schriftliche Einladung mit Anreisedatum und Vorraussichtlichem Abreisedatum als Inhalt zusammen mit den vorher genannten Dokumenten zuschicken. Außerdem muss im Vorfeld schon ein Flug reserviert sein. Mit diesen Unterlagen müsste die Person dann in China zur nächsten deutschen Botschaft gehen und ein Visum beantragen. Auch muss die Person nachweisen, dass sie durch Familie, Arbeit, Studienplatz oder ähnliches an das Land gebunden ist und anschließend wieder zurück nach China will. Desweiteren brauch die Person einen gültigen Pass, der mindestens 3 Monate über die Reisedauer gültig, aber nicht älter als 10 Jahre ist. Soweit hab ich die Infos zusammen. Schon mal recht kompliziert das Ganze, aber ok. Wenn Sie länger als 3 Monate (oder was die normale Dauer eines Touristen-/ Besuchervisums ist) bleiben wollte, müsste die Person unter anderem einen Arbeitsvertrag sowie Deutschkenntnisse voweisen. Jetzt zur den eigentlichen Fragen: Ist es möglich das Visum in Deutschland noch wesentlich zu verlängern? Und was ist wenn die Person wirklich für immer bleiben wollte und ich das auch wollen würde? Müsste Sie dann notwendigerweise einen Arbeitsplatz hier haben UND deutsch sprechen? Oder ließe sich das mit einer Heirat umgehen? Ich hatte nämlich kürzlich gelesen, dass selbst bei einer Heirat (Ok, da ging es um Einreisende aus Ländern wie Kroatien oder Serbien) in Deutschland, die ausländischen Ehepartner dann ausgewiesen werden nach Ablauf ihres Visums, und dann erst im Ausland ein neues Visum für Deutschland beantragen müssen. Ist dies korrekt? Wie ließe sich das umgehen? Gibt es da eine Möglichkeit? Oder würde die Person nach Ablauf ihres Visums, selbst wenn Sie in der Zwischenzeit geheiratet hat generell erst mal ausgewiesen und müsste ein erneutes Visum beantragen? Könnte die Person dann denn nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Wäre echt nett, wenn mir dabei jemand helfen könnte, der sich damit auskennt. Gern auch per e-mail oder Telefon, da es ja doch mehr Zeit in anspruch nimmt und komplizierter ist. Also wenn sich damit jemand auskennt und mir helfen möchtte, bitte anschreiben!!! Ansonsten werde ich mir kommende Woche noch die restlichen Informationen bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde beschaffen. Vielen Dank im Voraus....