Hallo,

die Garage meines Nachbarn wurde direkt an der Grundstücksgrenze gebaut. Ca 9 m lang mit einem Satteldach, dass ca 1 m (auf der kompletten Länge) in mein Grundstück hineinragt, da das Dach nicht mit der Garagenmauer endet, sondern diese weit überschreitet. Ist das in NRW rechtens?