Hallo Community,

ist es erlaubt zum Be- und Entladen ein Auto direkt vor dem Hauseingang zu parken wenn folgende Kriterien erfüllt sind?:

  • Zufahrt für Autos mit einem Poller zum Runterklappen vorhanden.
  • Zufahrt führt bis direkt vor den betreffenden Hauseingang.
  • Ein Vorbeikommen für Hausbewohner ist möglich.

Wäre eine Beschwerde bei der Hausgenossenschaft begründet (keine entgegenstehende Regelung in einer Hausordnung etc.)?

Danke schon mal!