Hallo ihr lieben,
Ich habe mich im Juni letzten Jahres von meinem Ex getrennt und bin ausgezogen. Das Problem ist das ich nicht alles mitnehmen konnte. Nun stellt sich mir das Problem das er zu VEREINBARTEN ZEITPUNKTEN die Tür nicht aufmacht, jegliche Kontaktmöglichkeite verweigert ( Fb geblockt, whatsapp usw ). Ich habe ihm nun über seinem Bruder geschrieben das er mir noch einmal sagen soll wann und wenn er dann nicht aufmacht ich die Polizei einschalte.
Er meinte daraufhin nur : Von mir aus, kannst du zu der Polizei gehen und ihnen erklären, dass du damals gehen wolltest und musstest. Darauf hin, deine Klamotten nicht mitgenommen hast. Nun würde ich gerne wissen, ob es meine Pflicht ist, deine Sachen aufzubewahren und dies gesetzlichen niedergeschrieben wurde.
Leider kann ich nicht genau sagen was in der Wohnung ist aber es dürfte ein großer blauer Sack mit Klamotten sein.
Klar ist es nicht seine Pflicht aber er verweigert mir ja meine Sachen indem er mir nicht die Tür öffnet und mir sagt ich soll ihn in ruhe lassen.
Was kann ich da machen ?
Danke im Voraus für eure Antworten :3