Abgesehen von teurem und zeitaufwendigem und langwierigem Stimmentraining mit einem profesionellen Stimmbildner gibt es noch einen technischen Trick. Allerdings brauchst Du dazu einen Mehrspur-Recorder mit der " Pitch-Control " -Funktion ( wie bei digitalen Orgeln oder Klavieren ) Du nimmst z. B. ein Stück in der Originaltonart instrumental oder von einer CD usw. auf, sagen wir einfach mal G-Dur. Gehen wir mal davon aus, daß der höchste Ton im Lied auch G ist, was Dir aber Schwierigkeiten macht, weil Du maximal sauber bis E raufkommst. Um nun Deinen Gesang dazu aufzunehmen, stellst Du die Tonhöhe des Liedes anderthalb Töne tiefer, also auf E-Dur und siehe da.., jetzt kommst Du rauf, weil ja nur noch das E als höchster Ton gefordert wird. Ist die Aufnahme fertig, stellst Du die Pitch-Control wieder zurück auf die Original-Tonhöhe. Dann die Gesangspur noch ein bißchen mit dem Equilizer gefällig einstellen. Allerdings geht das nicht bei allen Digital-Recordern! Bei meinem Korg MT 1200 geht es leider nicht , obwohl vor dem Kauf diese wichtige Eigenschaft zugesichert wurde. Deshalb muß ich für diesen Trick auf meine analoge Bandmaschine zurückgreifen ( 8 -Spur Yamaha ) mit Pitch-Control. Hier gehe ich wie oben beschrieben vor, nur mit dem Unterschied, daß hier mit dem tiefer stellen das Stück auch langsamer wird. Mehr als ein bis maximal anderthalb Töne sollte man bei dieser Band-Technik nicht anstreben. Denn wenn Du diesen Trick auf 2 oder gar mehr Tonstufen anwendest, klingt Deine Stimme wie die Schlümpfe. Also, all dies ist mehr oder weniger ein Notbehelf. Freundliche Musikergrüße, Kornpicker
Hallo, speziell Deine Frage kann ich nicht beantworten. Ich möchte Dich aber auf eine von über 18-jährigen AZUBIS häufig zu wenig oder garnicht beachtete Problematik hinweisen: Ein Fall, den ich in meinem Kundenkreis als Versicherungs-und Finanzkaufmann i.R. erlebt habe: Der junge Mann , ein Zimmerer-Azubi wurde 18. Die Kindergeldkasse hat die Kindergeldzahlungen eingestellt. Seine Eltern und er legten Widerspruch ein, jedoch ohne Erfolg. Argument der Kindergeldkasse: Über 18 gibt es das KG nur, wenn der Verdienst bzw. das maßgebliche Jahreseinkommen unter ( ich glaube ) 8004 € liegt. Natürlich lag das Einkommen als Zimmerer-Azubi einiges darüber. Die Familie war schon am resignieren und hätten in ihrer Unkenntnis und wenig bewandert in schriftlichen Dingen schließlich auf weiteres KG verzichtet. Ich konnte helfen, indem ich dem Jungen den Lohnsteuerausgleich erstellte. Dabei war natürlich wichtig, sämtliche Werbungskosten geltend zu machen wie Fahrten zur Berufsschule mit Übernachtungskosten, Lernmittel , Fachliteratur, Mehraufwendung für Verpflegung pro Tag mit mindesten 8 Stunden Abwesenheit 6 €, der tägliche Weg zur Arbeitsstelle ( bei ihm mit 15 Entfernungs-Km mit PKW ziemlich hohe Kosten)., berufstypische Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe usw. Zugegeben.., eine Mordsarbeit ! Die ganzen Belege zusammensuchen, wo nicht mehr vorhanden, nachträglich besorgen, tabellarische Aufstellungen zur Glaubhaftmachung erstellen über Fahrten und Übernachtungen, wann wo, weshalb. Natürlich war dies alles meinerseits ein Service weit über dem Normalen. Aber es hat sich gelohnt ! Erstens bekam der Junge sein KG weiter und nebenbei noch um die 350 € Steuer-Rückzahlung vom Finanzamt. Auch mein Gewinn war beträchtlich, nämlich die Freude, jemandem mal wieder so richtig geholfen zu haben. Also, ganz wichtig !: Gleich einen Ordner anlegen, Belege sammeln ! Wegschmeissen kann man sie immer noch, wenn man sie nicht braucht. Eigentlich müßte diese so wichtige Thematik längst ein Pflichtfach in der letzten Schulklasse sein. Man glaubt garnicht, was viele Leute aus purer Unkenntnis und teilweise Nachlässigkeit an Geld verlieren ! Sag dies auch an Deine Freunde weiter, die evtl. in ähnlicher Situation sind. Es grüßt Dich Kornpicker