Antwort
Können die Nutzungsrechte für immer abgetreten werden? Welche Formulierung muss im Vertrag gesetzt sein, damit Firma A im Nachhinein nicht sagt "das war ja mein Know-How" und die Firma B dann im Nachhinein dafür bezahlen muss? Wie kann sich Firma B schützen?
Bedeutet das, dass Firma A der Firma B ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten einräumen muss aber das Urheberrecht am Know-How dennoch bei Firma A verbleibt?