Ich selbst hatte bei Renteneintritt 40 % Schwerbehinderung. Hatte wie Du einen Erhöhungsantrag gestellt. Dem wurde nicht stattgegeben. Ich habe dann nach Eintritt zunächst die Rente mit Abschlag erhalten. Da nach dem Erhöhungsantrag die Ablehnung erfolgte, obwohl einer meiner Ärzte bis dahin keinen Bericht abgegeben hatte, bat ich ihn doch endlich diesen Bericht zu schreiben. Das hat er dann ausführlich getan. Ich beauftragte einen Rechtsanwalt. Der legte im Nachhinein noch Widerspruch gegen den Bescheid (40%) ein, weil die entsprechende Stelle versäumt hatte, diesen Bericht mit in ihre Entscheidung einzubeziehen. Und siehe da, ich erhielt nachträglich 60% Schwerbehinderung und sowohl die BfA und die Beihilfe zahlten mir die Schwerbehindertenrente und natürlich die Nachzahlung für die Monate ab Renteneintritt.
Der Einsatz des Rechtsanwaltes hat sich auf jeden Fall gelohnt, auch wenn ich etwa 600 € dafür bezahlen musste.