RA ist eingeschaltet. Habe einen Zeugen, der einen Unfall bestätigen kann, weil er selbst in das Auto reingefahren ist und die Stoßstange erheblich beschädigt hatte (wurde lackiert) Das habe ich noch gefunden was ich als sehr hilfreich bei meiner Entscheidung erachtet habe: http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Größere Lackierungen machen das Auto auch zu einem Unfallwagen, auch wenn kein Tatsächlicher Unfall vorlag.

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Ganz wichtig ist wohl noch zu bemerken, dass das Rückgaberecht ausgeschlossen wird und das du in G.Star Outlets nur als Gewerbetreibender einkaufen darfst.

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