Wenn du viel Zeit hast Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten - oder vielleicht sogar gegen den Absender selbst - bei manchen Polizeidienststellen kann man das auch schon bequem online machen.
ups doppelt
Wo ist die Antwortmöglichkeit: "Sie machen sehrwohl Politik für das Volk - nur ist dieses zu blind es zu merken."
Dieses ewige Genörgel an der Politik ist ekelhaft ... lasst euch wählen, machts besser, jammert nicht.
Anerkennung einer Vaterschaft hat nichts mit "Wollen" zu tun. Auch nicht der Anspruch auf Unterhalt. Wenn er genug verdient, wird er zahlen müssen. Egal ob er das Kind will oder nicht. Hätte er sich vorher überlegen müssen ... "untergejubelt" .... *kopfschüttel
Ich habe eine ganze Reihe an Diensten gefunden:
http://klog.kfiles.de/showposting.php?postingid=4557
Wie sieht es aus, wenn das Schild nicht abmontiert wurde sondern nagelneu von einem Bekannten bei der Straßenwacht geschenkt wurde?
Ist der reine Besitz und das Anbringen auf dem eigenen Balkon strafbar?