ja, wenn du eine mitmietest, muss da auch eine sein
auch finden richter, dass eine wohnung die möglichkeit bieten muss, so ein gerät anzuschließen, das muss aber nicht in der wohnung sein müssen, in einem waschkeller zb reicht es auch
aber du musst die möglichkeit haben, deine waschmaschine irgendwie in dem objekt zu betreiben, selbst wenn er das gar nicht hingeschrieben hätte
das ist standard für eine wohnung
aber in deinem fall hast du noch viel mehr rechte, weil du auch anteilig miete für die maschine zahlst
die kannst du zb kürzen