Hallo,

also eine doppelte Verneinung würde ich als negatives Gutachten werten.

Normalerweise wird ein positives Gutachten folgendermaßen beantwortet:

"Es ist nicht zu erwarten, dass der Betroffene erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen als mögliche Folgen eines übermäßigen Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen."

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Hallo,

also ein Entzug der Fahrerlaubnis halte ich für äußerst unwahrscheinlich da du ja keine Straftfat begangen hast, z. B. eine Unfallflucht. Wenn es als eine Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden sollte und es wird mit einem Punkt geahndet, wird lediglich deine Probezeit verlängert und dir wird ein Aufbauseminar angeordnet. 

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Guten Morgen,

generell gilt innerhalb der Probezeit die 0,00 Promille. Sobald Alkohol nachgewiesen wird, wird das der Bußgeldtselle gemeldet die daraufhin ein Bußgeld erlässt und die ganze Angelegenheit nach Rechtskraft nach Flensburg meldet. Dann wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ein besonderes Aufbauseminar wird angeordnet.

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