Antwort
Mit Beschluss vom 14.07.2020 – 6 B 602/20 – hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass ein Bewerber für den (gehobenen) Polizeivollzugsdienst polizeidienstunfähig und deshalb nicht einzustellen ist, wenn bei ihm Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) vorliegt.