Du hättest Strafantrag stellen können wegen Beleidigung ( kannst du jetzt immer noch )

Da du aber zugeschlagen hast musst du mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen, oder du einigst dich mit ihm, dass ihr beiden euch gegenseitig nicht anzeigt

https://dejure.org/gesetze/StGB/230.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/194.html

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) soll wiederum nach RiStBV 234 dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist

...zur Antwort