Hat sich erledigt. Habe es gerade selbst heraus gefunden.
Schalter befindet sich auf Panel 5!
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Hat sich erledigt. Ist ein Soundtrack von "Während du schliefst" "A happy ending"
Also,
wenn du deine Einkommensteuererklärung einreichst, ist es Pflicht, eine Anlage S (selbstständige Einkünfte) zusammen mit einer Gewinnermittlung einzureichen. Den Vordruck findest du unter www.formulare-bfinv.de .
Sollten die Honorare öfter ausgezahlt werden, wäre es sinnvoll sich als Gewerbetreibener beim Finanzamt zu melden. Hierzu muss man den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung von Gewerbetreibenden ausfüllen. Dabei bekommt man eine Steuernummer, die man offiziell auf eigene ausgestellte Rechnungen draufschreiben kann.
Jeder Bürger der BRD hat seine eigene Steueridentifikationsnummer, die bis zum Tode gilt. Benutzt man eine andere als seine andere ist das eine Tragödie. FINGER WEG!!!
Gibt man dem Arbeitgeber einere andere Nummer, findet er es eh heraus. Denn er muss sich bei einem Programm extra anmelden und sieht dann die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Lohnsteuerklasse, Kirchenangehörigkeit etc.)
Der einzige Weg ist sich seiner Steueridentifikationsnummer SCHRIFTLICH beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) zukommen zu lassen. Meist genügt eine telefonische Anfrage beim zuständigen Finanzamt (wenn die freundlich sind, schicken die einem einen zwei Zeiler mit der Nummer zu).
Also hierbei musst du unterscheiden ob du gem. §46 EStG (Einkommensteuergesetz) ein "Pflichtveranlager" bist oder ein "Antragsveranlager". In deinem beschriebenem Fall sehe ich dich als Antragsveranlager. Heißt: Du kannst deiner Erklärung einreichen, musst aber nicht.
Als Antragsveranlager hast du 4 Jahre Zeit (Ablauf der Festsetzungsfrist) deine Einkommensteuererklärung einzureichen. Also gilt SPÄTENSTENS 31.12.2014 24:00 Uhr.
Es ist immer das Finanzamt zuständig, dass für deine GEGENWÄRTIGE Adresse zuständig ist (Wohnsitzfinanzamt). Also Software ist das Programm "ELSTER" ganz pasabel oder dir unter www.forumlare-bfinv.de die Vordrucke runterladen, ausfüllen und mit Belegen an das Finanzamt senden.
Ausführlich genug? :)
Grüße Kölner92